Kinderrechte

Deutscher Familienverband fordert ein Wahlrecht für Kinder ab Geburt

Laut Verfassung gilt der Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl. Das hat die Politik erkannt und eine Reform des Wahlrechts angestoßen. Ab Juli sollen auch Menschen mit Behinderung, die bisher ausgeschlossen waren, an den Wahlen zum Bundestag teilnehmen. Vom Wahlrecht bleiben aber weiterhin Kinder und Jugendliche ausgeschlossen. Aus Sicht des Deutschen Familienverbandes ist das ein gewaltiges Versäumnis.

20.03.2019

13 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland. Bei Wahlen zum Bundestag haben ihre Stimmen jedoch kein Gewicht. „Minderjährige werden beim Wahlrecht ungleich behandelt und zu Bürgern zweiter Klasse degradiert“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). Angesichts des Demokratiedefizits, das durch den Ausschluss von Kindern und Jugendlichen bei Wahlen entsteht, engagiert sich der DFV für ein wirklich allgemeines Wahlrecht.

Die größte Wahlhürde haben immer noch Kinder

„Wir fordern ein Wahlrecht für Kinder ab Geburt. Dies wird so lange von den Eltern stellvertretend ausgeübt, bis die Kinder wahlmündig sind“, so der Verbandspräsident. „Minderjährige stellen keine Randgruppe der Gesellschaft dar. Es ist nur logisch und gerecht, dass sie die Möglichkeit bekommen, an der politischen Gestaltung des Landes teilzuhaben.“

Immer mehr Persönlichkeiten sprechen sich für ein Wahlrecht für Kinder aus. Zuletzt hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre plädiert. „Die Ministerin hat erkannt, dass die Zukunft eine Stimme braucht. Es genügt aber nicht, wenn nur die 16- und 17-Jährigen wählen dürfen“, sagt Zeh. Laut dem Verbandspräsidenten ist ein Wahlrecht ab Geburt notwendig, damit kinder- und familienpolitische Belange nicht unter den Tisch fallen.

Das Argument, dass Kinder von Politik nichts verstehen, lässt Zeh nicht gelten. „Die bundesweiten Demonstrationen von Schülerinnen und Schülern für eine saubere Umwelt zeigen abermals deutlich auf, dass Kinder sich wohl bewusst sind, was um sie herum geschieht“, so Zeh. „Mit einem Wahlrecht ab Geburt müssten sich Politiker mit den berechtigten Interessen von Kindern auf eine gute Zukunft intensiver auseinandersetzen.“

Kampagne „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!“

Neben mehreren aktiven und ehemaligen Bundes- und Landtagsabgeordneten hat auch Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D., sich für ein Wahlrecht ab Geburt ausgesprochen. Als Schirmherrin der Kampagne „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!“ steht sie seit Jahren an der Seite des Deutschen Familienverbandes.
Für das bald gültige, inklusive Wahlrecht hatten sich im Vorfeld Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht eingesetzt. Die Richter ebneten der Reform den Weg, indem sie den pauschalen Ausschluss von behinderten Menschen für verfassungswidrig erklärten. „Die aktuelle Entscheidung zeigt, was möglich ist. Es ist längst Zeit, die Wahldiskriminierung von Kindern und Jugendlichen zu beenden“, sagt Zeh.

Informationen zum Wahlrecht ab Geburt stehen zur Verfügung unter http://wahlrecht.jetzt und www.deutscher-familienverband.de.

Quelle: Deutscher Familienverband e.V. vom 15.03.2019

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