Kinderrechte
Deutscher Bundesjugendring: Staatenbericht zu Kinderrechten mit Lücken
Die Bundesregierung hat den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes beschlossen. Der Deutsche Bundesjugendring sagt: Das ist gut. Die Jugendverbände und Jugendringe üben aber auch Kritik.
21.02.2019
„Vieles, das in Sachen Kinderrechte gerade passiert, taucht in dem Bericht nicht auf. Spannende Entwicklungen sind nicht erwähnt“, kritisiert DBJR-Vorstandsmitglied Alma Kleen. „Wir haben den Eindruck: Ministerien oder Länder, die etwas zu den Berichten beigesteuert haben, sind mit ihren Textteilen einfach aufgenommen worden.“
Ein Bezug zu uns Jugendverbänden und -ringen fehlt an vielen Stellen. Im Bericht heißt es zum Beispiel: „Wichtige Anlaufstellen für Kinder sind auch Kinder- und Jugendbeauftragte sowie Kinder- und Jugendbüros. Diese sind in der Regel auf der kommunalen Ebene organisiert und verstehen es als ihre Aufgabe, sich dort für eine erfolgreiche Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.“ Dazu sagt DBJR-Vorstandsmitglied Daniela Broda: „Ihre Interessenvertretung sollten Kinder und Jugendliche selbst organisieren, sie tun das zum Beispiel in Jugendverbänden oder Organisationen“.
Fokussierung auf formale Bildungsorte
Grundsätzlich kommt die Bewertung der außerschulischen Jugendarbeit zu kurz. Der Bericht ist sehr auf formale Bildungsorte fokussiert. Das wird vor allem im Kapitel über Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten deutlich. Der DBJR weist auf seine Stellungnahme zum Bericht hin: Freiräume sind nicht nur Orte für Freizeitaktivitäten. Freiräume sind viel mehr. Sie sind Räume ohne staatliche oder gesellschaftliche Vordefinitionen, in denen das Aufwachsen so wenig wie möglich von außen gesteuert oder normiert wird. In diesem Sinne sollten in den Bericht Aussagen zu Freiräumen sowohl in zeitlicher, lokaler und gestalterischer Dimension aufgenommen werden. „Es ist mehr als ärgerlich, dass Bund und Länder das Erleben und Lernen außerhalb der Schule ignorieren“, sagt Alma Kleen. Ein weiteres Beispiel dafür sei, dass die Verbreitung der Kinderrechte laut Staatenbericht nur über die Schulen laufe. Die außerschulische Bildungsarbeit und die Jugendverbände spielen keine Rolle.
Digitale Dimension der Kinderrechte bleibt unbeachtet
Es fehle insgesamt an Stringenz, es gibt zahrleiche Lücken; zum Beispiel auch im Bereich Digitalisierung. Auf den notwendigen Schutz der Kinder gehe der Bericht ein, die digitale Dimension der Kinderrechte bleibe aber unbeachtet. „Kinder und Jugendliche brauchen kostenfreien und einfachen Zugang zu digitalen Informationen, Daten und Gestaltungsräumen. Dort, wo sie sich digital bewegen, müssen sie über ihre persönlichen Daten selbst bestimmen und auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte vertrauen können“, sagt Daniela Broda. Nichts von dem wird im Staatenbericht aufgegriffen. Dabei sind Medien- und Informationskompetenz ein Schlüssel für den verantwortlichen Umgang junger Menschen mit vielfältigen Medien. An schulischen und außerschulischen Bildungsorten müssen sie diese Kompetenzen auf- und ausbauen können.
Erfreulich sei, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Ländern und auf Bundesebene vorangehe. Die inhaltliche Ausgestaltung müsse sich vielleicht manchmal mehr an Standards einer wirkungsvollen Kinder- und Jugendbeteiligung orientieren. Aber grundsätzlich konstatiert der Staatenbericht mehr Beteiligung.
Die Meldung „Staatenbericht zu Kinderrechten mit Lücken“ wurde beim Deutschen Bundesjugendring erstveröffentlicht und steht dort mit weiterführenden Informationen zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring
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