Kinderrechte

Bürgermeister der „Kinderfreundlichen Kommunen“ fordern: Kinderrechte ins Grundgesetz

Mit einem gemeinsamen Aufruf an Bund und Länder fordern 20 Oberbürgermeister/-innen und Bürgermeister/-innen des Vorhabens „Kinderfreundliche Kommunen“ aus ganz Deutschland die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Laut dem Aufruf sei es zentral, dass das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird und Kinder gemäß der UN-Kinderrechtskonvention beteiligt, geschützt und gefördert werden.

09.07.2019

Zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft

Wörtlich heißt es in dem Aufruf: „Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Diese Maxime sollte das Leitbild sowohl für das staatliche als auch das gesellschaftliche Handeln in ganz Deutschland sein. Bisher sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein Flickenteppich. Damit Kinder- und Jugendbeteiligung nicht willkürlich ermöglicht oder verweigert wird, muss sie im Grundgesetz Einzug finden. Aus unseren kommunalen Erfahrungen heraus haben wir erkannt, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen sind. Dies entspricht noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik. Deshalb rufen die Kinderfreundlichen Kommunen dazu auf, die Kinderrechte als Grundrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Den Aufruf unterstützen die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Algermissen, Dormagen, Eltville, Garmisch-Partenkirchen, Hanau, Köln, Kürten, Lampertheim, Mannheim, Nauen, Oestrich-Winkel, Potsdam, Regensburg, Remchingen, Senftenberg, Stuttgart, Taunusstein, Wedemark, Wolfsburg und Weilerswist.

Kinder brauchen besondere Rechte

Anne Lütkes, Vorstandsvorsitzende des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen“, betont: „Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Wir freuen uns sehr über die Initiative, die der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz weiteren Schwung verleiht. Neben Schutz- und Förderrechten müssen auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kindern und Jugendlichen betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Nur so kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden.“

Über das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“

Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative (CFCI). Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits zahlreiche Kommunen der Initiative angeschlossen – darunter Köln, Mannheim, Potsdam, Regensburg, Stuttgart und Wolfsburg.

Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Getragen wird es von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.kinderfreundliche-kommunen.de.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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