Kinderrechte

Besserer Schutz von Kindern bei internationalen Scheidungsstreitigkeiten

Die Zahl internationaler Scheidungen und grenzüberschreitender Kindesentführungen innerhalb der EU steigt zunehmend. Das Wohl der Kinder muss bei internationalen Scheidungsstreitigkeiten im Mittelpunkt stehen, so die Abgeordneten im Europäischen Parlament bei der Abstimmung über entsprechende EU-Rechtsvorschriften. Sie möchten die Rechte der betroffenen Kinder stärken.

19.01.2018

Die zunehmende Zahl internationaler Scheidungen und grenzüberschreitender Kindesentführungen innerhalb der EU erfordert eine Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften zur Konfliktlösung, so das Europäische Parlament. Die Abgeordneten schlagen vor, dass das Gesetz den Schutz der Rechte des Kindes stärker in den Vordergrund rückt. Entscheidungen über Fälle elterlicher Kindesentführung müssen von praktizierenden und erfahrenen Familienrichtern getroffen werden.

Rechte der Kinder während des Verfahrens stärken

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Verbesserung der geltenden Regelung seien zwar gut, so die Abgeordneten, doch sie schlagen vor, die Rechte der Kinder während des gesamten Streitbeilegungsverfahrens zwischen den Ehepartnern, die sich scheiden lassen, noch zu stärken. Dies würde insbesondere bedeuten, dass das Kind das Recht bekommt, seine Meinung im Wege eines klaren Verfahrens ohne Druck und vor einem „besonders ausgebildeten Sachverständigen“ zu äußern.

Kindeswohl im Vordergrund

Wenn ein Kind von einem Elternteil in ein anderes EU-Land entführt wird, dann, so schlagen die Abgeordneten vor, müsse die Angelegenheit von „praktizierenden und erfahrenen Familienrichtern“ behandelt werden, um sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Kinder sind in der schwächsten Position

Der Berichterstatter Tadeusz Zwiefka (EVP, PL) eröffnete am 17. Januar die Debatte über das Thema und betonte in seiner Rede die Bedeutung der Kindeswohls: „Das Kind ist in der schwächsten Position bei Streitigkeiten zwischen den Eltern und braucht daher jeden erdenklichen Schutz, den wir bieten können. Vor allem die Anhörung des Kindes verdient die größte Aufmerksamkeit und sollte genauen Bestimmungen unterliegen.“

Die Abgeordneten wollen auch den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten verbessern.

Die Stellungnahme des Parlaments wurde mit 562 Stimmen bei 16 Gegenstimmen und 43 Enthaltungen angenommen. Sie wird nun an den Rat weitergeleitet, der für die endgültige Beschlussfassung zuständig ist.

Hintergrundinformationen

Die Kommission schätzt, dass es in der EU 16 Millionen internationale Familien gibt, und beziffert die Zahl der internationalen Scheidungen in der EU auf etwa 140.000 pro Jahr. Jährlich geschehen in der EU etwa 1.800 elterliche Kindesentführungen.

Das Europäische Parlament hat eine Mediatorin für grenzüberschreitende elterliche Kindesentführungen, Elisabeth Morin-Chartier.

Quelle: Europäisches Parlament vom 19.01.2018

Back to Top