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Die Bundesregierung hat die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschlossen. Die Arbeiterwohlfahrt befürwortet diesen überfälligen Schritt. Dennoch kritisiert die AWO, dass keine weitreichenderen Formulierungen in gewählt wurden.
Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich schon lange für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es der Regierungsfraktion noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist, sich auf einen Kompromissvorschlag für einen Verfassungszusatz zu Kinderrechten zu verständigen“, so der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Jens M. Schubert. „Allerdings ist aus Sicht der AWO gleichzeitig zu kritisieren, dass keine weitreichenderen Formulierungen in Artikel 6 des Grundgesetzes gewählt wurden. Denn dies wäre mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention möglich und aus Sicht der AWO wünschenswert gewesen,“ so Schubert weiter.
Mit ihrem Bundeskonferenz-Beschluss 2016 hatte sich die AWO dem Formulierungsvorschlag des „Aktionsbündnis Kinderrechte“ angeschlossen und für die Verankerung in Art. 6 GG gefordert:
Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 20.01.2021