Menschenrechtsinstitut

Audioreihe zu Kinderrechten – „Das Kindeswohl neu denken!“

Anlässlich des Tags der Kinderrechte fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, das Recht von Kindern auf Beteiligung endlich ernsthaft umzusetzen. Das stellt auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes klar, dessen Position die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts in einer vierteiligen Audio-Reihe erläutert.

23.11.2020

„Kinder haben das Recht, an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. Dazu muss man sie anhören und ihre Meinung bei Entscheidungen berücksichtigen. Diese Vorgabe der UN-Konvention deuten Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen oft fälschlicherweise als Ermessensspielraum, über den Erwachsene entscheiden dürften“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. „Die Regierungen von Bund und Ländern müssen diese falsche Annahme endlich richtigstellen.“

Die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, Kinder nicht nur zu schützen und zu fördern, sondern auch zu beteiligen. Selbst in Krisenzeiten und Notsituationen darf nicht über den Kopf der Kinder hinweg über sie entschieden werden. Das stellt auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes klar, dessen Position die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts in der vierteiligen Audioreihe „Das Kindeswohl neu denken!“.

Die Audioreihe steht zum Download sowie auf YouTube zur Verfügung.

Hintergrund

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 mit dem Ziel verabschiedet, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. In Deutschland gelten die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte von Kindern seit April 1992 – anfangs jedoch noch mit Vorbehalten. 2010 hat die Bundesregierung diese Einschränkungen zurückgenommen Die UN-Konvention ist damit verbindlich geltendes und unmittelbar anwendbares Recht in Deutschland.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring-Stelle berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen, Forschungsinstituten sowie Kindern und Jugendlichen zusammen.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 19.11.2020

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