Kinderrechte
AGJ zum Weltkindertag: Rechte von jungen Menschen stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz
Zum Tag des dritten globalen Klimastreiks, den sogenannten „fridays für future“-Protesten, und dem Weltkindertag am 20. September wiederholt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ als Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Deutschland ihre Forderung Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.
20.09.2019
„Die über 100 in der AGJ zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe sind sich einig: Der Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind im Grundgesetz zu stärken. Hierfür müssen Staat und Gesellschaft ihr Handeln stärker als bisher auf ihr Wohl ausrichten,“ sagte AGJ-Geschäftsführer Peter Klausch am heutigen Tag in Berlin.
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Seit genau 30 Jahren garantiert die UN-Konvention über die Rechte des Kindes allen Kindern u.a. das Recht ernstgenommen und beteiligt zu werden. Darüber hinaus lassen sich aus der Kinderrechtskonvention u.a. auch sogenannte ökologische Rechte für Kinder ableiten. Dazu gehören vor allem der Artikel 6 „Das Recht jeden Kindes auf Leben“, der Artikel 24 „das Recht jeden Kindes auf das höchstmögliche Maß an Gesundheit" und Artikel 27 „das Recht jeden Kindes auf angemessene Lebensbedingungen".
Zwischen Recht und Wirklichkeit klafft jedoch eine tiefe Spalte. Viele junge Menschen weltweit sind von den Folgen des Klimawandels wie Dürren etc. betroffen. Auch hierzulande hängt die Zukunft der jungen Generation von einer vernünftigen Klimapolitik ab.
Schutz, Förderung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz stärken
„Der heutige Weltkindertag, der unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte“ steht, stellt die Rechte von Kindern in den Mittelpunkt und die Klimaproteste machen deutlich, wie sehr sich junge Menschen beteiligen wollen und wie sie sich für ihre Zukunft einsetzen,“ sagte AGJ-Geschäftsführer Peter Klausch. Um dieses auch rechtlich besser abzusichern, setzt sich die AGJ für die Aufnahme von Kinderrechten in Artikel 2 des Grundgesetzes ein.
In einem hinzuzufügenden Absatz des Artikels sollte, aus Sicht der AGJ, deutlich werden, dass jedes Kind und jede(r) Jugendliche ein Recht auf Entwicklung zu einer freien, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat und der Staat dies durch seine Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung fördert.
Aufnahme von Kinderrechten in Artikel 2 GG
Eine Änderung im Grundgesetz in diesem Sinne hätte rechtlich klare Auswirkungen. „Der Ausgangspunkt von Gesetz und Maßnahmen, die für die Gestaltung der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind, wären dann die jungen Menschen selber,“ betonte der AGJ-Geschäftsführer.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Bundesregierung schon seit Jahren auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Änderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Sie soll bis Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.
Bereits 2015 hat sich die AGJ mit dem Positionspapier „Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz“ (PDF, 84 KB) für eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ausgesprochen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 20.09.2019
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