Kinderrechte

AGJ fordert gesamtgesellschaftliches Eintreten für Kinderrechte

Zum 30. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention macht die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ weiterhin auf gravierende Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechte aufmerksam. Umsetzungsdefizite sieht die Dachorganisation der Kinder- und Jugendhilfe beispielsweise bei der Nichtdiskriminierung von Kindern.

20.11.2019

Es gibt immer noch entscheidende strukturelle Benachteiligungen sowohl von Kindern aus Familien mit niedrigem Einkommen, nichtdeutscher Familiensprache oder geringen Bildungsressourcen als auch bei Kindern mit Behinderung. Dieses hat der zuständige UN-Ausschuss bereits beim letzten Staatenberichtverfahren kritisiert.

„Die AGJ fordert deswegen ein weites Verständnis von Inklusion, das auf Verschiedenheit als Normalfall abzielt. Das heißt, auf Bundesebene Rahmenbedingungen, Konzepte und Strukturen so zu gestalten, dass Organisationen, Träger und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe dabei unterstützt werden, Inklusion zu leben. Die Umsetzung einer inklusiven Lösung im SGB VIII wird von der AGJ seit vielen Jahren nachdrücklich unterstützt,“ sagte der Geschäftsführer, Peter Klausch am 20. November 2019 in Berlin.

Vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls

Weiterhin kritisiert die AGJ, dass die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls, ebenfalls ein Grundsatz der Kinderrechtskonvention, nicht in dem Maße umgesetzt wie es der 5./6. Staatenbericht der Bundesregierung suggeriert.

Dies zeigt sich vor allem bei der hoch problematischen Situation z.B. von geflüchteten Familien. Vor allem in der Zeit, die die Familien in Gemeinschaftsunterkünften verbringen müssen, scheint der Vorrang des Kindeswohls außer Kraft gesetzt zu werden: Erstaufnahmeeinrichtungen benötigen keine Betriebserlaubnis, die sie als geeignete Lebensorte für Kinder ausweist. Das hat Auswirkungen auf die Ausstattung der Einrichtung, die Belegung der Zimmer und die medizinische Versorgung. Aus kinderrechtlicher Perspektive ist besonders von Bedeutung, dass die Schaffung geeigneter Beteiligungsmöglichkeiten sowohl zur Mitgestaltung des Lebensortes als auch zur Artikulation von Beschwerden und Sorgen in diesen Einrichtungen mindestens nachrangig ist. „Die AGJ hält insbesondere Großeinrichtungen wie AnKer-Zentren per se als für Kinder ungeeignete Orte. Sie fordert eine bedarfsgerechte räumliche Gestaltung für diese und andere ‚verletzliche‘ Gruppen,“ betonte Peter Klausch.

Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Der AGJ-Geschäftsführer führte weiter aus, dass es für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland neben einer rechtlichen Absicherung im Grundgesetz ein gesamtgesellschaftliches Eintreten für Kinderrechte sowie ein breites Zusammenarbeiten aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene brauche.

Ebenso dürften Kinderrechte nicht nur im Ressort Kinder, Jugend und Familie eine Rolle spielen, sondern sollten in allen Politikfeldern einbezogen werden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 20.11.2019

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