Kinderrechte
70 Jahre Grundgesetz: Ohne Kinderrechte nicht in bester Verfassung
Zum 70. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 2019 fordert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), dass die Kinderrechte in vollem Umfang in die Verfassung aufgenommen werden. Bei einer Grundgesetzänderung müssten sämtliche Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte sowie der Vorrang des Kindeswohls festgeschrieben werden. Am Bürgerfest beim Karlsruher VerfassungsFEST am 24./25. Mai beteiligt sich der DKSB mit einem „Zukunftsland“ für Kinder und Jugendliche.
22.05.2019
Im „Zukunftsland“, den der DKSB gemeinsam mit der Drogeriemarktkette dm vor dem Karlsruher Schloss realisiert, sollen Kinder und Jugendliche Gelegenheit zu Spiel, Spaß und zahlreichen Mitmachaktionen bekommen. Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers will sich bei Auftritten auf der zentralen Bühne für die Kinderrechte stark machen: „Wenn Kinder und ihre Rechte fehlen, dann kommen Kinder lediglich als Rechtsobjekte und nicht als Rechtssubjekte in der Verfassung vor. Wenn die Verfassung die Seele unserer Demokratie ist, dann ist diese Seele ohne die Rechte der Kinder nicht komplett“, so Hilgers.
Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte umfassend verankern
Der Kinderschutzbund fordert, dass bei einer Grundgesetzänderung sämtliche Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte sowie der Vorrang des Kindeswohls festgeschrieben werden – so wie in der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet momentan einen konkreten Formulierungsvorschlag. Dazu Heinz Hilgers: „Indem wir die Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben, stärken wir die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen. Politik und Verwaltung müssten dann bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, prüfen, ob deren Interessen ausreichend berücksichtigt wurden und ihre Rechte gewahrt sind.“
Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre
Der Kinderschutzbund hat sich in diesem Jahr zum Ziel gesetzt, mit vielfältigen Aktionen speziell die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärker bekannt zu machen und zu fördern. Der Verband spricht sich deshalb auch für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre aus.
Hintergrund
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz für diese Legislaturperiode vereinbart. Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einen Formulierungsvorschlag, der bis Ende des Jahres vorliegen soll. Zuletzt hatte sich die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) am 17.05.2019 mit einem einstimmigen Beschluss für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ausgesprochen.
Weitere Informationen zur aktuellen Debatte finden sich auch im Themenschwerpunkt Kinderrechte auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 22.05.2019
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