Recht

Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten

Streiten getrennt lebende Ehegatten über die Zuweisung der Ehewohnung, kann es aus Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt sein, die Wohnung einem der Ehegatten zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.

24.09.2013

Betrifft eine Wohnungszuweisung Kinder, sind ihre Belange bei der Abwägung grundsätzlich vorrangig zu berücksichtigen, unabhängig von der Volljährigkeit des Kindes. Das Interesse des Kindes an einer geordneten und möglichst entspannten Familiensituation habe Vorrang vor dem Interesse eines Elternteils an dem Verbleib in der Wohnung.

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.09.3013 – 2 UF 58/13.

Quelle: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

Back to Top