Recht

VG Hannover weist RTL-Klage wegen "Super Nanny" ab

Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat den von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) 2012 festgestellten Verstoß gegen die Menschenwürde in einer Folge des Coaching-Formats „Die Super Nanny“ bestätigt. Die Klage von RTL gegen die entsprechende Beanstandung der NLM wurde abgewiesen.

24.07.2014

In der am 14.09.2011 um 20:15 Uhr gesendeten Folge standen Gewalt- und Leidensszenen im Mittelpunkt, die den brutalen Umgang der alleinerziehenden Mutter gegenüber ihren drei kleinen Kindern (sieben, vier und drei Jahre alt) thematisierten. Die Zuschauer bekamen eine Vielzahl von physischen und psychischen Gewalthandlungen zu sehen, die sowohl im Teaser zur Sendung wie auch während der Sendung wiederholt wurden. Diese reißerische Darstellung zielte nach Ansicht der KJM primär auf den Voyeurismus der Zuschauer. Die Kinder würden in für sie leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert, zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt und in ihrem sozialen Achtungsanspruch verletzt. Damit liege ein Menschenwürdeverstoß vor.

Das VG Hannover hat in seiner Entscheidung auch grundsätzlich verneint, dass der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ein Beurteilungsspielraum in Fragen der Menschenwürde zusteht. Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle könne die FSF bei vor Ausstrahlung vorgelegten Sendungen zwar auch Menschenwürdeverstöße prüfen. Die KJM sei aber nicht an diese FSF-Prüfungen gebunden.

Das VG Hannover hat die Berufung zum OVG Lüneburg zugelassen.

Quelle: Niedersächsische Landesmedienanstalt vom 08.07.2014

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