Recht
ver.di begrüßt Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm zum Streikrecht in diakonischen Einrichtungen in NRW und Niedersachsen
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm, die Klage gegen Streiks in diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen abzuweisen: „Streikrecht ist ein Grundrecht, das für alle gilt - auch für die Diakonie-Beschäftigten. Da sich Diakonie-Manager wie normale Arbeitgeber verhalten, Leiharbeit einführen, Betriebe ausgliedern und Löhne drücken können, müssen sich auch die Beschäftigten effektiv wehren können“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke am Donnerstag.
14.01.2011
Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte zuvor unter anderem entschieden, dass der von den Kirchen beschrittene „Dritte Weg“ kein Äquivalent zu Tarifvertragsverhandlungen sei und die Klage abgewiesen. Paschke erklärte, das Urteil sei ein Lichtblick für die Beschäftigten in der Diakonie. „Das ermöglicht künftig Verhandlungen auf Augenhöhe mit den diakonischen Arbeitgebern.
Paschke warnte die diakonischen Arbeitgeber davor, sich im Übrigen der Illusion hinzugeben, den Konflikt um geringe Entlohnung und schlechter werdende Arbeitsbedingungen durch Verbote und Druck gewinnen zu können. „Wir bleiben dabei: Streikrecht ist ein Grundrecht“, sagte Paschke. Die diakonischen Arbeitgeber seien mit ihrem Konfliktkurs zum Scheitern verurteilt. „Auf mittlere Sicht werden Solidarität und Demokratie nicht vor diakonischen Einrichtungen Halt machen“, betonte Paschke.
Quelle: Vereinte Dienstleistungswerkschaft
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