Recht

VAMV zum Unterhaltsvorschuss: Verschlechterungen verhindert, Chance auf Verbesserungen verpasst

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Rücknahme von einigen geplanten Verschlechterungen beim Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie die Verbesserung des Rückgriffs und der Auskunftsrechte.

28.02.2013

Kritisch sieht der VAMV weiterhin das Einführen von Sanktionen in diese Leistung für die Kinder von Alleinerziehenden und fordert den Ausbau des Unterhaltvorschuss als Beitrag zur Existenzsicherung.
 
„Statt um Verschlechterungen hätte es von Anfang an um Verbesserungen zugunsten der Kinder von Alleinerziehenden gehen sollen“, moniert Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter. Zwar ist es ein Erfolg, dass Alleinerziehende weiterhin rückwirkend den Unterhaltsvorschuss beantragen können und Leistungen an Dritte wie Kindergartenbeiträge nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Aber die Kritik an der Sanktion, die begrenzte Bezugsdauer zu kürzen, wenn Gelder zurückgezahlt werden müssen, bleibt bestehen. Unterm Strich: „Die Chance auf substanzielle Verbesserungen ist verpasst“, kritisiert Schwab.
 
Der VAMV fordert, den Bezug nicht nach 72 Monaten oder mit dem 12. Geburtstag des Kindes zu beenden. Zudem muss wie beim Unterhalt die Hälfte des Kindergeldes beim betreuenden Elternteil verbleiben, statt beim Unterhaltsvorschuss das ganze Kindergeld abzuziehen. „Statt Gelder in das unsinnige Betreuungsgeld zu lenken, sollte der Gesetzgeber wenigstens wie im Koalitionsvertrag versprochen die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 12 auf 14 Jahre erhöhen“, mahnt Schwab.
 
Unterhaltsvorschuss ist eine unbürokratische Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Der Staat springt durch einen Vorschuss auf den Unterhalt in Höhe von 133 bis 180 Euro pro Monat ein, einem Teil des Betrages, den das Kind eigentlich vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten sollte.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.02.2013

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