Recht

VAMV: Schriftliches Schnellverfahren – nein danke! Kindeswohlprüfung – in jedem Fall!

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Edith Schwab, überreichte gestern dem rechtspolitischen Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, mit über 3.000 Unterschriften ein starkes Votum gegen das geplante schriftliche Schnellverfahren, das im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern vorgesehen ist.

29.11.2012

Die zentrale Forderung des breiten Aktionsbündnisses aus Fachverbänden ist, das geplante schriftliche Verfahren ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes fallen zu lassen. Gerade Konfliktkonstellationen, um die es in der Praxis geht, wird diese Regelung nicht gerecht. Wenn das Gericht ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheidet, schürt das Streit, anstatt zu schlichten. 

„Um das Kindeswohl sicherzustellen, muss es bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht weiterhin eine echte Einzelfallprüfung vor Gericht geben, statt nach Aktenlage zu entscheiden“, bemängelt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. „Alles andere wäre ein Rückschritt für das Kindschaftsrecht.“ Schwab brachte gestern im Bundestag als Sachverständige bei der Anhörung des Rechtsausschusses zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern die Kritik des VAMV ein. 

Der Großteil der nicht miteinander verheiraten Eltern gibt derzeit einvernehmlich eine gemeinsame Sorgeerklärung ab: Das ist eine positive Entwicklung. Ein gemeinsames Sorgerecht funktioniert aber nur dann gut, wenn die Eltern fähig sind, gemeinsam tragfähige Entscheidungen für das Kind zu treffen. Müssen Eltern jedoch vor Gericht klären, wer das Sorgerecht bekommt, sind Konflikte im Spiel. Hier muss das Gericht den Einzelfall beleuchten und deshalb die Eltern persönlich anhören. 

In einem breiten Aktionsbündnis mit der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA), der Arbeitsgemeinschaft für allein erziehende Mütter und Väter im Diakonischen Werk der EKD (agae), dem Deutschen Juristinnenbund, der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, dem Familienbund der Katholiken, dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften, pro familia, der SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender, dem Zukunftsforum Familie sowie weiteren Unterstützern wie Terre des Femmes, dem Humanistischen Verband sowie dem Verein zur beruflichen Förderung von Frauen hat der VAMV die Kampagne durchgeführt.
 
Weitere Informationen zur Kampagne „<link http: www.vamv.de politische-aktionen kampagne-sorgerecht.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>Schriftliches Schnellverfahren – nein danke! Kindeswohlprüfung – in jedem Fall“

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 19.11.2012

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