Recht
UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk: Bundesrat soll Widerstand gegen Kinderrechte aufgeben!
Anlässlich der Sitzung des Bundesrates am 26.03.2010 fordern UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk die Ministerpräsidenten erneut auf, sich endlich zu einer klaren Entscheidung für die volle Geltung der internationalen Kinderrechte in Deutschland durchzuringen.
30.03.2010
Dem Bundesrat liegt ein Antrag von vier SPD-geführten Bundesländern vor, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die seit 18 Jahren geltende deutsche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückzunehmen. Bisher ist das am Widerstand unionsgeführter Bundesländer gescheitert.
„Es ist ein Skandal, dass der Bundesrat diesen längst überfälligen Schritt noch immer nicht vollzogen hat. Mehr als 20 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen müssen die Kinderrechte endlich ohne Vorbehalt verbindlich für alle Kinder gelten. Dies ist wichtig, um die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland zu verbessern. Heute werden 16-Jährige im Asylverfahren oft wie Erwachsene behandelt - das ist ein klarer Verstoß gegen internationales Recht“, sagte Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Rücknahme der deutschen Vorbehalte gegen die internationalen Kinderrechte vorgesehen. „Die Ministerpräsidenten müssen heute Klartext reden, ob sie sich zu den internationalen Kinderrechten bekennen oder nicht. Der längst überfälligen Rücknahme der Vorbehaltserklärung müssen außerdem sehr schnell konkrete weitere Schritte folgen. Notwendig ist die Anpassung einer Reihe von Gesetzen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht“, unterstreicht Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
In Deutschland leben mehrere tausend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die auf ihre Entscheidung im Asylverfahren warten oder deren Aufenthalt lediglich geduldet wird. Nach der UN-Kinderrechtskonvention, die am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft trat, gelten alle Rechte des Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Trotzdem wird im deutschen Asyl- und Ausländerrecht bislang nicht gewährleistet, dass 16- und 17-Jährige wie Kinder und nicht wie Erwachsene behandelt werden.
Mit der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention, die die deutsche Bundesregierung am 6. März 1992 gegenüber den Vereinten Nationen abgab, legitimieren Bund und Länder diese diskriminierenden Regelungen. Die Bundesrepublik Deutschland behält sich trotz der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention unter anderem ausdrücklich vor, Inländer und Ausländer rechtlich anders zu behandeln. Daher haben minderjährige Ausländer nicht die gleichen Rechte wie deutsche Jugendliche und werden oft schlechter behandelt - zum Beispiel bei der Schulbildung oder bei Sozialleistungen.
Gemeinsam mit vielen Partnern treten das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 dafür ein, diese ohne Vorbehalte anzuerkennen und umzusetzen.
Quelle: PM Deutsches Kinderhilfswerk vom 26.03.2010
asta
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