Recht

Unfallversichert im freiwilligen Engagement

Der Gesetzgeber hat den Unfallversicherungsschutz beim ehrenamtlichen Engagement in den vergangenen Jahren weit ausgebaut.

25.08.2011

Ohne die aktive Mithilfe der Freiwilligen Feuerwehr, von Sporttrainern oder anderen freiwilligen Helfern ließen sich manche Aufgaben nicht wahrnehmen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Engagement weiter zu stärken. Sie hat zu diesem Zweck die Nationale Engagementstrategie als Leitfaden für eine lebendige Bürgergesellschaft beschlossen. Im Rahmen dieser Strategie wird auch über bestehende Schutzmöglichkeiten informiert. Die Engagierten sollen wissen: Sie können sich auf den Schutz durch die Solidargemeinschaft verlassen!

Der Gesetzgeber hat den Unfallversicherungsschutz beim ehrenamtlichen Engagement in den vergangenen Jahren weit ausgebaut. Engagierte sind heute in sehr vielen Fällen kraft Gesetzes unfallversichert. Dies gilt namentlich für das Engagement im Rettungswesen, in der Wohlfahrtspflege sowie für die kommunale oder kirchliche Gemeinde. Versichert ist damit ebenso das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, die „grüne Dame“ im Krankenhaus wie auch beispielsweise der Pfarrgemeinderat. Auch Vereinsmitglieder, die z.B. im Auftrag der Gemeinde einen Kinderspielplatz renovieren, sind in der Unfallversicherung geschützt. Die Engagierten müssen keine Beiträge zahlen.

Gemeinnützige Organisationen, die nicht bereits von den genannten Regelungen erfasst sind, haben die Möglichkeit, ihre Engagierten in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig zu versichern. Voraussetzung ist, dass die Engagierten dort spezielle Ämter wahrnehmen oder mit besonderen Aufgaben betraut sind. Beispiele sind etwa Kassenwarte, Vorstände und Projektbeauftragte. Von der Regelung haben z.B. viele Landessportbünde Gebrauch gemacht.

Soweit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, stellen die Bundesländer privaten Gruppenunfallversicherungsschutz durch Sammelverträge zur Verfügung.

Nähere Informationen zu Fragen des Unfallversicherungsschutzes im freiwilligen Engagement bietet die Broschüre „<link http: www.bmas.de de service publikationen _blank external-link-new-window>Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement“, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben hat . Auch ein <link http: www.bmas.de de service publikationen a327-ehrenamt-flyer.html _blank external-link-new-window>Flyer zum Thema ist dort erhältlich.

Gern informiert auch das Bürgertelefon zum Thema Unfallversicherung / Ehrenamt unter der Telefonnummer: 01805 / 676711.

Quelle: BMA

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