Recht

UN-Kinderrechtskonvention kann immer noch nicht ohne Einschränkung in Deutschland gelten

„Rheinland-Pfalz bedauert ausdrücklich, dass die Mehrheit in der Länderkammer eine Entscheidung zur sofortigen Rücknahme der Vorbehaltserklärung von Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention erneut verhindert hat." Das unterstrich die rheinland-pfälzische Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen am vergangenen Freitag im Bundesrat.

08.03.2010

Doris Ahnen weiter: „Damit ist der Weg immer noch nicht frei, die 1989 formulierten, weltweit gültigen Kinderrechte der Vereinten Nationen uneingeschränkt auch in Deutschland gelten zu lassen.“ 

„Die UN-Konvention formuliert Rechte von Kindern und schreibt damit Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und an die Beteiligung von Kindern fest, die in Deutschland auch allgemein akzeptiert werden. Mehr als 17 Jahre, nachdem die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde, ist die Zeit überreif, diese Vorbehalte zurückzustellen“, unterstrich Doris Ahnen. Sie erinnerte daran, dass Rheinland-Pfalz diesen Schritt gemeinsam mit anderen Ländern bereits mehrfach - zuletzt im November 2009 - im Bundesrat gefordert habe, aber immer wieder am Widerstand der unionsgeführten Länder gescheitert sei.

Rheinland-Pfalz unterstützt jährlich im Umfeld des Weltkindertags eine „Woche der Kinderrechte“, in der in zahlreichen Aktionen von und mit Kindern jeweils immer ein anderes Kinderrecht aus der UN-Konvention thematisiert wird.

Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz

 

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