Recht
Tagesmutter braucht Zustimmung vom Verwalter oder Hauseigentümer
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs regelt die teilgewerbliche Wohnungsnutzung von Tagesmüttern.
24.07.2012
Eine Tagesmutter braucht für die Betreuung mehrerer Kinder in einem Wohnhaus die Erlaubnis des Verwalters oder der Hauseigentümer. Eine solche „teilgewerbliche Nutzung der Wohnung“ bedarf der Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof am 13.Juli 2012 urteilte (Az.: V ZR 204/11).
Quelle: KVJS-Jugendhilfe
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