Recht

Stärkung des Jugendstrafrechts durch Regel-Besetzung der großen Jugendkammern mit drei Berufsrichtern

Der Deutsche Richterbund begrüßt die Initiative Schleswig-Holsteins, für Strafverfahren vor einer großen Jugendkammer in der ersten und in der Berufungsinstanz eine Besetzung mit drei Berufsrichtern vorzusehen. Erstmals bekennt sich eine Landesregierung dazu, die anerkannten Vorzüge einer Dreierbesetzung in der Hauptverhandlung nicht hinter fiskalische Belange zurück zu stellen.

22.09.2011

Die Strafverfahren gegen Jugendliche / Heranwachsende vor der großen Strafkammer befassen sich regelmäßig mit dem Vorwurf schwerer Straftaten. Deren Aufklärung weist häufig beweis- und verfahrensrechtliche Probleme auf. Darüber hinaus aber ist das Jugendstrafrecht in besonderer Weise dem Erziehungsgedanken verpflichtet. Es muss sich deutlich intensiver mit der Person des Angeklagten und der für ihn angemessenen Sank-tion im Fall seiner Verurteilung befassen. Dafür muss in den Jugendkammern aber nicht nur besonderer pädagogischer, kriminologischer und sozialwissenschaftlicher Sachverstand vertreten sein. Das Verfahren muss auch den Raum lassen, diesen Sachverstand anwenden zu können, ohne dass die Schnelligkeit des Verfahrens und die Gründlichkeit der Tataufklärung darunter leiden. Dem kommt die Besetzung mit drei Berufsrichtern mit der Möglichkeit einer breiteren Aufgabenverteilung entgegen, die es zudem erlaubt, junge richterliche Kolleginnen und Kollegen in einer mit zwei weiteren erfahrenen Richtern besetzten Kammer fortzubilden.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank sagte: "Die generelle Dreierbesetzung der großen Jugendkammer ist aufgrund der Komplexität eines jugendstrafrechtlichen Verfahrens geboten. Die dadurch mögliche bessere Befassung mit dem Tatgeschehen, dem jungen Angeklagten und der erzieherisch gebotenen und wirksamen Sanktion kommt dem Angeklagten und der Gesellschaft zu Gute. Eine Kammer, deren Besetzung mit drei Richtern eine bessere Aufgabenverteilung in der Hauptverhandlung erlaubt, erhöht die Treffsicherheit bei der Suche nach der richtigen erzieherischen Reaktion. Dies vermeidet Rückfälle und neue Straftaten, deren volkswirtschaftliche Kosten die mögliche fiskalische Mehrbelastung der Justizhaushalte durch die generelle Dreierbesetzung mehr als ausgleicht."

Quelle: Deutscher Richterbund

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