Recht

Städte- und Gemeindebund befürwortet Alkoholverbot im öffentlichen Personennahverkehr

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält das Alkoholverbot im öffentlichen Personennahverkehr in Hamburg für ein gutes Beispiel, das auch in anderen Städten Schule machen wird.

02.09.2011

In einem Statement gegenüber der <link http: www.pnp.de nachrichten politik _blank external-link-new-window>Passauer Neuen Presse (Ausgabe vom 01. September 2011) unterstrich Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, die Bedeutung zur Kriminalitätsbekämpfung und betonte das Erfordernis effektiver Kontrollen: „Drei von zehn Gewaltdelikten werden unter Alkoholeinfluss begangen, so dass ein solches Verbot ein wichtiger Baustein sein kann, die Gewaltkriminalität im öffentlichen Nahverkehr zu bekämpfen.  Auch wenn es nicht unmittelbar zu Straftaten kommt, fühlen sich viele Bürger in U- und S-Bahnen insbesondere von pöbelnden Jugendlichen bedroht, die in diesen Verkehrsmitteln Alkohol konsumieren. Gleichzeitig müssen wir aber auch sicherstellen, dass solche Verbote durch Kontrollen effektiv durchgesetzt werden. Wichtig ist zudem, dass im öffentlichen Raum begangene Straftaten möglichst schnell von der Polizei verfolgt und von der Justiz entsprechend sanktioniert werden. Es muss sich gerade bei Jugendlichen herumsprechen, dass es sich nicht um Kavaliersdelikte handelt, sondern um Taten die für den Betroffenen ernste und spürbare strafrechtliche Konsequenzen haben."

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

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