Recht

SPD für Kinderrechte im Grundgesetz

Die SPD-Fraktion fordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. In ihrem Antrag (17/498) stellt sie fest, dass das Grundgesetz bisher keine explizite Feststellung des Rechts eines jeden Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit enthalte.

27.01.2010

Berlin: (hib/CHE/LEU)  "Dieses Recht gelte es durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nachhaltig wirksam werden zu lassen“, schreiben die Abgeordneten. Dazu gehöre auch ein nachhaltiger Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung sowie die Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.  

"Kinderschutz gelingt nicht zum Nulltarif. Kontinuität im Bereich des Kinderschutzes ist besonders wichtig“, heißt es in dem Antrag. Daher sei ein handlungsfähiger Staat mit einer ausreichenden finanziellen Ausstattung unerlässlich. Die Abgeordneten kritisieren in diesem Zusammenhang das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zu einer "erheblichen Schwächung der Finanzkraft des Bundes, der Länder und der Kommunen“ führe. Die zu erwartenden Mindereinnahmen in Milliardenhöhe konterkarierten einen wirksamen Kinderschutz und müssten deshalb rückgängig gemacht werden, fordert die Fraktion.

Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700498.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

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