Recht

SPD-Fraktion fragt nach Neuregelung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern

Die SPD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wann sie einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern vorlegen wird. Die Fraktion beruft sich in ihrer Kleinen Anfrage auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010.

26.07.2011

Die Verfassungsrichter hätten den Gesetzgeber aufgefordert, das Sorgerecht für nicht verheiratete Paare neu zu regeln, und eine Übergangsregelung getroffen, nach der ein Familiengericht beiden Eltern das Sorgerecht übertragen kann, auch wenn dies nur ein Elternteil beantragt.

Bei nicht verheirateten Eltern war die gemeinsame Sorge bis zu dem Beschluss des BverfG vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09) nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Verweigerte die Mutter ihre Zustimmung, hatte sie die Alleinsorge. Die Familiengerichte hatten nicht die Möglichkeit, die fehlende Zustimmung
der Mutter zu ersetzen. Auch die Übertragung der Alleinsorge auf den Vater war unterhalb der Schwelle der Kindeswohlgefährdung bisher an die Zustimmung
der Mutter gebunden.

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung gerügt, dass der nichteheliche Vater keine Möglichkeit hat, die nicht erfolgte Zustimmung der Mutter gerichtlichüberprüfen zu lassen. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, die elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern neu zu regeln.

Den vollständigen Text der Anfrage finden Sie hier: <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/065/1706592.pdf

Quelle: Deutscher Bundestag

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