Recht

Spaniens Unterhaus befürwortet Änderung im Gesetz: Minderjährige Mädchen benötigen elterliche Erlaubnis

Das Unterhaus (Congreso de los Diputados) des spanischen Parlaments hat mit 184 zu 136 Stimmen den Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch befürwortet. Zukünftig sollen 16- und 17-jährige Mädchen die elterliche Erlaubnis einholen müssen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.

20.04.2015

Bisher mussten minderjährige Mädchen ihre Eltern nur darüber informieren, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten. Der Spanische Jugendrat (CJE) sieht in der Änderung eine Beschneidung der Rechte junger Frauen.

Der CJE hält dafür, dass jede Frau, auch wenn sie noch so jung ist, das Recht hat, selbst über ihren Körper und ihre Sexualität zu bestimmen. Deshalb sollte sie auch das Recht haben, zu entscheiden, ob sie Mutter werden und sein möchte oder nicht. Dies kann man ihr weder vorschreiben noch verbieten. Daher hätte die elterliche Erlaubnis, die die Regierung einführen möchte, so der CJE, ernsthafte Konsequenzen für die Autonomie und das Leben von jungen Mädchen. Man müsse davon ausgehen, dass in den meisten Fällen die Eltern eine Fortführung der Schwangerschaft befürworten würden. Die Gesetzesänderung könnte auch dazu führen, dass Schwangerschaften von minderjährigen Mädchen vor den Eltern verheimlicht würden und Abbrüche dann heimlich durchgeführt werden würden. Dies wiederum würde noch stärkere Risiken für Leib und Leben der Mädchen bedeuten.

Stattdessen, so der CJE, solle sich der Staat viel stärker für das Thema der Schwangerschaftsverhütung und -vorbeugung engagieren und einsetzen und entsprechende Angebote verstärken. Ebenso erforderlich wären mehr qualitätsvolle Angebote im Betreuungsbereich – Kindergärten und Nachmittagsbetreuung -, damit Kinder nicht als Last betrachtet würden.

Sollte es zwischen der minderjährigen Tochter und den Eltern zu keiner Einigung kommen, soll zukünftig ein Richter entscheiden.

Die Gesetzesvorlage muss nun alle parlamentarischen Instanzen durchlaufen, um abschließend im Oberhaus des spanischen Parlaments (Senado) behandelt zu werden.

Quellen: Spanischer Jugendrat, Spanisches Abgeordnetenhaus

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