Recht
Sorgerechtliche Befugnisse einer Bereitschaftspflegeperson
Ein Rechtsgutachten zu rechtlichen Befugnissen einer Bereitschaftspflegeperson.
28.04.2014
Da einer Bereitschaftspflegeperson keine Befugnisse nach § 1688 Abs. 1 BGB zustehen, sind gesonderte Absprachen zur Übertragung sorgerechtlicher Befugnisse erforderlich. In der Regel wird dies sowohl bei der Inobhutnahme als auch im Rahmen einer vorläufigen Hilfegewährung durch den (konkludenten) Abschluss eines Bereitschaftspflegevertrags erfolgen. Bei der Inobhutnahme wird der Vertrag zwischen der Bereitschaftspflegeperson und dem Jugendamt, bei der vorläufigen Hilfegewährung zwischen der Bereitschaftspflegeperson und dem Sorgeberechtigten, geschlossen.
Quelle: DIJuF-Rechtsgutachten vom 28.10.2013, J 4.600 Lh auf Anfrage des KVJS-Landesjugendamtes
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Impulspapier Präventionsketten wirken!
-
Broschüre
Vertrauensschutz im Kinderschutz
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
AFET-Aufruf – Ohne Fachkräfte keine qualifizierte Kinder- und Jugendhilfe
-
Artikel / Aufsatz
Kinder- und Jugendhilfeplanung inklusiv – Planung und Gestaltung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für und mit alle(n)
-
Zeitschrift / Periodikum
AFET-Fachzeitschrift Dialog Erziehungshilfe 4-2022
Projekte zum Thema
-
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten
-
Perspektive gGmbH Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung
Inobhutnahme – Perspektiven: Impulse!
-
MoKiS - Öffentlich gefördertes Modell: Mobiler Kinderbetreuungsservice für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten
-
Ortenauer KISO
-
400 Plus Zukunft
Institutionen zum Thema
-
Jugendamt
Bezirksamt Pankow
-
Verband / Interessenvertretung
Pflege- und Adoptivfamilien-Unabhängiger Landesverband (PAUL) Niedersachsen e.V.
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Kommunales Bildungswerk e.V.
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
PLANB Ruhr e.V.
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
MUTABOR - Mensch & Entwicklung gGmbH