Recht

Sieg der Single-Väter = Sieg der Kinder?

Als problematisch beurteilt der Deutsche Juristinnenbund (djb) die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Das Gericht entschied zugunsten der elterlichen Sorge eines nicht mit der Mutter verheirateten Vaters.

04.12.2009

Die Richter stellten in ihrem Urteil gegen Deutschland auch eine Verletzung des Rechts auf Familienleben fest. Denn nach derzeitiger deutscher Rechtslage kann ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für sein Kind erhalten. Eltern ehelich geborener Kinder erhalten hingegen automatisch die gemeinsame elterliche Sorge.

Die Bundesregierung hatte in diesem Verfahren die bisherige Rechtslage verteidigt: Das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts sei notwendig, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

Ebenso kritisch sieht der djb das Urteil des EGMR in einer ersten Stellungnahme. Man werde zu differenzieren haben, meint Präsidentin Jutta Wagner: "Eine Mitsprache bei der elterlichen Sorge könnte dann gerechtfertigt sein, wenn die Eltern über längere Zeit zusammen gelebt haben." So sah es auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003. "Wenn aber das Kind aus einer Zufallsbegegnung entstanden ist oder beispielsweise vollkommen verschiedene weltanschauliche Vorstellungen die Eltern trennen, könne die gemeinsame elterliche Sorge nicht der Regelfall bei nichtehelich geborenen Kindern sein", so die Juristin. "Die Kinder wären die Leidtragenden, weil hier noch mehr als in allen anderen Fällen von Trennung und Scheidung Streitigkeiten über die Kinder auf deren Kosten programmiert sind."

Die Juristinnen sehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Väter allein durch rechtliche Teilhabe an der elterlichen Sorge in die Pflicht nehmen lassen: Schon 1998 sei der Versuch überwiegend gescheitert, Väter mit der gemeinsamen elterlichen Sorge bei der Scheidung mehr in die Verantwortung zu nehmen. Die Väter spielen in Deutschland trotz Vätermonaten bei der Elternzeit in der Kinderbetreuung immer noch eine viel zu geringe Rolle.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund (djb)

Back to Top