Recht

Schlotmann: Weg endgültig frei für begleitetes Fahren mit 17

Der Weg für die dauerhafte Einführung des Führerscheins mit 17 ist endgültig frei. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Gesetzesänderung zu. "Das ist eine gute Nachricht. Denn es hat sich gezeigt, dass das höhere Unfallrisiko von Fahranfängern durch die Begleitphase gesenkt werden konnte", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Volker Schlotmann.

27.09.2010

Einer Evaluation der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge verringert der frühe Aufbau von Fahrerfahrung ab dem 17. Lebensjahr das Unfallrisiko um mehr als 20 Prozent. Das Risiko, erhebliche Verkehrsordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel schuldhafte Verursachung eines Unfalls oder Auffälligkeiten mit einer Verkehrsgefährdung im Zusammenhang mit einem Alkohol- oder Drogendelikt oder infolge erhöhter Geschwindigkeit, zu begehen, wird laut Studie ebenfalls um mehr als 20 Prozent reduziert. "Das zeigen auch Erfahrungen in unserem Land", sagte Schlotmann. Mehr als 19.000 Jugendliche haben sich seit dem Start im Nordosten für das begleitete Fahren entschieden.

In Begleitung namentlich benannter Personen können bereits 17-Jährige nach Abschluss der Fahrschulausbildung und erfolgreicher Fahrerlaubnisprüfung als Fahrer eines PKW am Straßenverkehr teilnehmen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B oder Klasse 3 haben und darf bei der Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Die Begleitperson soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit zu vermitteln und Hinweise geben zu können.

Quelle: Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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