Recht

Richtertagung zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhalts­forderungen

„Grenzüberschreitende Geltend­machung von Unterhaltsforderungen“ lautete der Titel der vom Bundes­amt für Justiz (BfJ) in Bonn veranstalteten Richtertagung. Nachdem im Vorjahr bereits Fachtagungen für Jugendämter ausgerichtet worden waren, richtete sich die diesjährige Veranstaltung des BfJ an Familien­gerichte, welche nach dem Auslands­unterhalts­gesetz eine spezialisierte Zuständigkeit haben.

14.05.2018

Aktueller Anlass für die Tagung war u. a. das Inkrafttreten des Haager Unterhalts­über­ein­kommens von 2007 im Verhältnis zu den USA zum Januar 2017 – ein Meilenstein für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Verhältnis zu den USA. Diese sind der wichtigste Partner Deutschlands bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland.

Unterhaltszahlungen kommen Berechtigten unmittelbar zugute

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Präsidenten des BfJ Heinz-Josef Friehe sowie den zuständigen Abteilungsleiter Stefan Schlauß. Sie hoben die praktische Bedeutung der Serviceleistungen durch das BfJ in diesem Bereich hervor; denn die erwirkten Unterhalts­zahlungen kämen unmittelbar den Unterhaltsberechtigten zugute bzw. entlasteten die öffent­lichen Haushalte. Dr. Matthias Heger, Leiter des Referats Internationales Zivil­ver­fahrens­recht, Unterhaltsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz, erörterte mit den Teilnehmenden aktuelle Rechtsfragen.

Neuerungen und Fallstricke im internationalen Verfahren

Über die Neuerungen des Haager Unterhalts­über­einkommens informierte Juliane Hirsch als Beraterin der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Prof. Dr. Michael Stürner von der Universität Konstanz, gleichzeitig Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, erläuterte die Fallstricke bei der Anerkennung, Vollstreckbar­erklärung und Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen, insbesondere auch nach der EG-Unterhaltsverordnung, dem in der Praxis wichtigsten Rechtsinstrument. Anschließende Workshops boten Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Damit trug die Veranstaltung dazu bei, die bei den spezialisierten Familiengerichten gebündelte Expertise im Bereich der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu sichern und zu vertiefen.

Weitere Informationen zur Fachtagung für Jugendämter im Jahr 2017 wurden mit Tipps zur grenzüberschreitenden Geltendmachung vom Unterhaltsansprüchen und Hinweisen zum System der behördlichen Zusammenarbeit auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht.

Informationen zum kostenfreien Serviceangebot des BfJ als Zentrale Behörde im Auslandsunterhalt stehen unter  www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt zur Verfügung.

Quelle: Bundesamt für Justiz vom 08.05.2018

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