Recht

Reichweite des Schutzes der Einrichtungsorte

Das DIJuF hat ein Rechtsgutachten erstellt zur Reichweite des Schutzes der Einrichtungsorte.

30.09.2013

Wird der gewöhnliche Aufenthalt eines unter Vormundschaft stehenden Kindes oder Jugendlichen in der Jugendhilfeeinrichtung begründet und überträgt das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls die Amtsvormundschaft auf das Jugendamt am Ort der Einrichtung, so kann der Jugendhilfeträger keine Kostenerstattung verlangen. Der in § 89e SGB VIII geregelte Schutz der Einrichtungsorte gilt hier nicht.

DIJuF-Rechtsgutachten vom 30.09.2013, J 8.250/V 6.300 NI

Quelle: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

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