Recht
Regierung will Bekämpfung der Zwangsheirat verstärken
Die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen soll nach dem Willen der Bundesregierung verstärkt werden. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht die Schaffung eines eigenständigen Wiederkehrrechts für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen vor, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden.
19.01.2011
Ebenfalls vorgesehen ist die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes gegen Zwangsheirat im Strafgesetzbuch. Darüber hinaus soll unter anderem die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängert werden.
Um den Anreiz zur Eingehung einer Scheinehe zu vermindern, soll ferner die Mindestbestandszeit, die für den Fall des Scheiterns der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet, von zwei auf drei Jahre erhöht werden. Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf dafür, diese Anhebung noch einmal zu überprüfen. ‚ÄùDabei sollte insbesondere die damit verbundene Gefahr, die Abhängigkeit der Opfer von Zwangsheirat von ihren Ehepartnern zu erhöhen, sorgfältig gegen die Vorteile abgewogen werden, die mit der Regelung zur Verhinderung von Scheinehen angestrebt werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Gegenäußerung darauf, dass die geltende Rechtslage in Fällen besonderer Härte eine Ausnahme vom Erfordernis der Mindestehebestandszeit vorsehe. Die Anwendungspraxis für diese Vorschriften sei ‚Äùdurch die im vergangenen Jahr veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz noch einmal präzisiert und verbessert worden“. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift sei unter anderem festgehalten, ‚Äùdass im Falle einer Zwangsehe eine besondere Härte vorliegt und die Mindestehebestandszeit nicht zur Anwendung kommt“.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/044/1704401.pdf
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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