Recht

Petitionsausschuss will Opfern von Cybermobbing helfen

In der Sitzung am 21.05.14 beschloss der Petitionsausschuss einstimmig, Opfern von Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen zu helfen, und eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz „zu überweisen.

22.05.2014

In der Petition wird gefordert, dass alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, bei schriftlichem Einspruch mit einem „Button vergleichbar mit einer presserechtlichen Gegendarstellung– versehen werden müssen, wenn sie denn nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden. Zur Begründung wird angeführt, dass sich Suchmaschinen und Informationsdienste oft weigern würden, falsche Einträge zu löschen. In solchen Fällen bleibe dem Nutzer nur, gerichtlich dagegen vorzugehen. Dieses Verfahren, so heißt es in der Petition, sei jedoch zu aufwändig und zeitintensiv. Insbesondere bei Cybermobbing gegen Jugendliche sei ein schnellerer Schutz erforderlich.

Wie der Petitionsausschuss unter Bezugnahme einer Stellungnahme der Bundesregierung in seiner Beschlussempfehlung schreibt, bietet das geltende Recht dem Nutzer „eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten“, um sich zu schützen. So gebe es bei von Medien verbreiteten Tatsachenbehauptungen einen Gegendarstellungsanspruch. Dieser diene der Waffengleichheit gegenüber den Medien und stelle eines der wirkungsvollsten Mittel zum Schutz des Persönlichkeitsrechts gegen Presseveröffentlichungen dar, urteilt der Ausschuss. Was den Vorschlag des Petenten angeht, wonach es dem Betroffenen selbst ermöglicht werden soll, durch Anklicken eines „Buttons“ einen eigenen Gegendarstellung einzustellen, sei anzumerken, dass das Verfassen einer Richtigstellung in Internet-Foren schon heute möglich sei. Den Nutzern werde standardmäßig die Möglichkeit geboten, auf schon bestehende Einträge mit eigenen Stellungnahmen und Kommentaren zu reagieren.

Gleichwohl ist aus Sicht der Abgeordneten das Argument des Petenten nachvollziehbar, dass in besonderen Situationen das bestehende Recht nicht mehr ausreiche. Die gelte insbesondere im Fall des Cybermobbings unter Kindern und Jugendlichen, bei dem möglichst schnelle Abhilfe zugunsten der Opfer notwendig sei. In diese Richtung zielt nach Aussage des Petitionsausschusses auch das am 13. Mai 2014 ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), welches das „Recht auf Vergessen“ im Internet stärke. Nach dem Urteil könnten Personen unter bestimmten Voraussetzungen von den Betreibern der Suchmaschine Google die Entfernung eines sie betreffenden Links aus der Ergebnisliste erwirken. Vor diesem Hintergrund erachte der Ausschuss die Petition als geeignet, um auf die bestehenden Probleme aufmerksam zu machen, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 263 vom 21.05.2014

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