Recht

Opposition: Rechtliche Konsequenzen aus Rücknahme des Vorbehalts zur Kinderrechtskonvention notwendig

Die Frage nach den Konsequenzen aus der Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention stößt im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe auf geteilte Meinungen.

02.12.2010

Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Deutschland unterzeichnete sie bereits 1990 - allerdings mit Vorbehalten, die unter anderem das Asyl- und Ausländerrecht betrafen. Zwanzig Jahre später, im Mai dieses Jahres, erkannte Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos an.

Bei einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) am Mittwochnachmittag wurde diese Entscheidung fraktionsübergreifend begrüßt. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verlangten aber als weitere Konsequenz gesetzgeberische Schritte. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich dagegen aus.

"Die Kinderrechtskonvention wurde von einem Großteil aller Staaten weltweit ratifiziert“, sagte eine Vertreterin des DIM. Dennoch würden diese Rechte in den meisten Ländern verletzt. Auch in Deutschland müsse überprüft werden, ob die deutsche Rechtslage mit den Anforderungen der Konvention übereinstimme. Als besonderes Beispiel nannte sie die Lage unbegleiteter Flüchtlingskinder. Hier müsse beispielsweise geprüft werden, ob eine Rechtsänderung die Betreuung und Unterbringung der Kinder in jugendgerechten Einrichtungen gewährleisten könne.

Die Rücknahme des Vorbehalts sei im Koalitionsvertrag festgelegt worden, betonte die CDU/CSU-Fraktion. Das habe jedoch keine gesetzlichen Änderungen als Konsequenz impliziert. Bereits die Rücknahme sei ein "Riesenschritt“ gewesen, hieß es bei der FDP-Fraktion. Derzeit sehe man keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, in vielen Bereichen seien ohnehin die Bundesländer betroffen, zum Beispiel in Fragen der Bildung. Zudem sei geplant, EU-Richtlinien umzusetzen - auch im Hinblick auf die Lage unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.

Es bedürfe bundesgesetzlicher Änderungen, befand dagegen die SPD-Fraktion. Auch Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass ‚Äùdie Rücknahme des Vorbehalts gesetzgeberisch ernst genommen werden muss“. Zudem fragten die Grünen, ob die Kinderrechtskonvention mit der Ratifizierung als einklagbares Recht gelten könne.

Kinder könnten sich immer auf die Konvention berufen, erklärte das DIM. Jedoch komme es immer auf die konkrete Norm an und darauf, wie die Gerichte mit unter Umständen konkurrierenden Rechten umgingen. Ein weiteres Problem sei in Deutschland die zusätzliche Länderebene. Auf das Problem von Widersprüchen im Rechtssystem machte auch die Fraktion Die Linke aufmerksam. Zudem bemängelte sie, dass "internationales Recht kein Pflichtfach in der Juristenausbildung“ sei.

Thema bei dem Treffen mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte war unter anderem auch die gesetzliche Grundlage des DIM. "Wir sind ein Kind des Bundestages“, sagte eine Vertreterin des Instituts. Vor fast auf den Tag genau zehn Jahren, am 7. Dezember 2000, sei das DIM durch einen einstimmigen Beschluss des Parlaments gegründet worden. Die Entscheidung begründe sich auf die so genannten "Pariser Prinzipien“ der UN, die jedoch eine klare gesetzliche Grundlage für die Anerkennung als nationale Menschenrechtsinstitution vorschrieben. In Deutschland reichten diese bislang nicht aus. Das DIM verfüge zwar über den A-Status - der das Institut als vollwertigen internationalen Akteur auszeichnet -, werde diesen jedoch bei der nächsten Re-Akkreditierung 2013 verlieren, sollte bis dahin keine rechtliche Grundlage geschaffen sein. Das Problem wurde von allen Abgeordneten als dringlich empfunden.

Die Gefährdung des A-Status sei bekannt, erklärte die Unionsfraktion. "Wir werden es auf gar keinen Fall dazu kommen lassen, dass er verloren geht.“ Und in diesem Fall, hieß es aus der SPD-Fraktion, könne man sagen, "dass es an der Opposition nicht scheitern wird“.

Herausgeber: Deutscher Bundestag

 

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