Warnhinweis

Online-Beantragung von Führungszeugnissen nur über das Bundesamt für Justiz möglich

Das Bundesamt warnt vor kostenpflichtigen Angeboten anderer Anbieter.

30.08.2021

Immer wieder treten Bürgerinnen und Bürger mit demselben Problem an das Bundesamt für Justiz (BfJ) heran: Bei verschiedenen Anbietern im Internet haben sie für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag für ein Füh­rungszeugnis gestellt. Das beantragte Führungszeugnis haben sie aber nicht erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass man lediglich eine Anleitung zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen erhält.

Das BfJ weist deshalb darauf hin:

Die Online-Beantragung von Führungszeugnissen ist ausschließlich über das Online-Portal des BfJ (www.fuehrungszeugnis.bund.de) möglich. Anderslautende Internetadressen stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge auf Erteilung eines Führungszeugnisses sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

Zur Beantragung eines Führungszeugnisses über das Bundesamt für Justiz werden benötigt:

  • Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion der antragsstellenden Person,
  • die kostenlose AusweisApp2,
  • ein kompatibles Smartphone zum Auslesen des Ausweises,
  • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen,
  • eine Kreditkarte oder einen Giropay-Zugang für die Bezahlung.

Quelle: Bundesamt für Justiz vom 01.07.2021

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