Recht

NRWs Verkehrsminister fordert bundesweite Einführung des „Führerscheins mit 17“

NRWs Verkehrsminister Lutz Lienenkämper hat sich dafür ausgesprochen, das „Begleitete Fahren mit 17“ bundesweit regulär einzuführen. „Junge Menschen lernen schon früh und mit erfahrenen Fahrern an ihrer Seite, verantwortungsbewusst mit dem Auto umzugehen. Nach über zwei Jahren der Erprobung in einem Modellversuch liegen hierzu eindeutige, sehr positive Ergebnisse vor."

02.02.2010

"Dies ist offensichtlich eine Maßnahme, mit der wir das hohe Unfallrisiko der Fahranfänger reduzieren und die Verkehrssicherheit erhöhen können“, sagte der Minister. „Ich appelliere an alle jungen Leute, die eine Fahrerlaubnis erwerben wollen, vom Angebot des Begleiteten Fahrens Gebrauch zu machen.“ Der Modellversuch läuft in diesem Jahr aus.

Im Rahmen des Modellversuchs dürfen Jugendliche kurz vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen. Den Führerschein (Prüfungsbescheinigung) selbst erhalten sie dann frühestens am Geburtstag. In der Prüfbescheinigung werden für die eigenen Fahrten im Auto Begleitpersonen eingetragen. Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, bereits fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Mit dem 18. Lebensjahr wird die Prüfbescheinigung in den normalen Führerschein umgetauscht.

„Seit dem Herbst 2005 haben allein in Nordrhein-Westfalen schon mehr als 300.000 Fahranfänger an dem Projekt teilgenommen“, so der Verkehrsminister. „Die bisher vorliegenden Ergebnisse stimmen zuversichtlich. Die jungen Fahrer waren gegenüber den herkömmlichen Fahranfängern zu 23 Prozent weniger an Unfällen beteiligt und haben zu 22 Prozent weniger Verkehrsverstöße mit Punkten in Flensburg als Folge begangen.“

Quelle: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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