Recht

Nordrhein-Westfalen: Revision des Kinderbildungsgesetzes

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung zum kommenden Kindergartenjahr von August 2011 an beitragsfrei wird.

20.05.2011

Am 19. Mai 2011 ist im nordrhein-westfälischen Landtag die erste Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz, Drs. 15/1929 erfolgt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung zum kommenden Kindergartenjahr von August 2011 an beitragsfrei wird. 

Verschiedene Maßnahmen sollen zur Qualitätsverbesserung in der Kindertageseinrichtung beitragen.

Um die Betreuung der unter Dreijährigen sicherzustellen, sollen mehr Mittel für zusätzliche Ergänzungskraftstunden zur Verfügung gestellt werden.  Die Landesregierung hat hierfür eine zusätzliche Pauschale von insgesamt 100 Millionen Euro vorgesehen. 

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, die Landesförderung für alle Familienzentren von 12.000 Euro auf 13.000 Euro jährlich zu erhöhen. Familienzentren in sozialen Brennpunkten sollen eine zusätzliche jährliche Förderung von 1.000 Euro bekommen.

Das 1. KiBiz-Änderungsgesetz sieht ferner Verbesserungen für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen vor und eine Stärkung von Elternmitwirkungs- und  Elternmitbestimmungsrechten vor.

Der Gesetzentwurf ist federführend an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen worden. Am 22. Juni 2011 soll dort eine Anhörung stattfinden. 

Mehr Informationen unter: <link http: www.lvr.de de nav_main jugend_2 metanavigation service_1 newsletterrechtsfragenderjugendhilfe newsletterrechtsfragenderjugendhilfe_1.html _blank external-link-new-window>www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/metanavigation/service_1/newsletterrechtsfragenderjugendhilfe/newsletterrechtsfragenderjugendhilfe_1.html

Quelle: Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe" des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Der Newsletter kann hier abonniert werden: 

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