Recht
Neues Sorgerecht trat am 19. Mai 2013 in Kraft – wichtiger Schritt für Eltern und Kinder
Am 19. Mai 2013 trat ein Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge in Kraft.
21.05.2013
Zu dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge, das am 19. Mai 2013 in Kraft trat, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist ein wichtiger – und seit langem überfälliger – Schritt zum Wohl von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Durch das Gesetz wird das Familienrecht an die gesellschaftlichen Realitäten angepasst. Es trägt der Tatsache Rechnung, dass unsere Gesellschaft in den vergangenen Jahren bunter und offener geworden ist und sich der Anteil der nicht-ehelichen Kinder in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt hat. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme für das eigene Kind ist keine Frage des Trauscheins.
Die neuen Regeln zum Sorgerecht erleichtern unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder. Im Interesse des Kindes gibt es nun ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Sorge auch bei nicht verheirateten Eltern. Nach dem neuen Leitbild sollen Eltern die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Daneben kann ein nicht verheirateter Vater nach den Neuregelungen auch beantragen, dass ihm die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind übertragen werden soll, wenn er dafür Gründe im Kindeswohlinteresse vorträgt.
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Quelle: Bundesministerium der Justiz
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