Recht
Neues Gesetz stärkt Rechte leiblicher Väter
Das Kabinett reagiert auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofes.
17.10.2012
Beim neu geregelten Umgangsrechts stellt der Gesetzgeber das Wohl des Kindes ins Zentrum. Auch wenn ein Kind von einem anderen Mann großgezogen wird, sollen leibliche Väter in Deutschland nun erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten.
Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigte sich das Kabinett, über den nun der Bundestag entscheiden muss. Der neue Gesetzentwurf entstand als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Deutsche Gerichte wurden darin aufgefordert, das Interesse der Kinder sorgfältiger zu prüfen, bevor sie einen Umgang mit dem leiblichen Vater ablehnen.
Bisher mussten biologische Väter eine enge persönliche Beziehung zu ihrem Kind aufbauen. Erst dann konnten sie gegen den Willen der Mutter oder des rechtlichen Vaters einen Kontakt zum Kind erzwingen. Künftig soll das Kindeswohl ausschlaggebend für eine solche Regelung sein. Entscheidend ist, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will.
Darüber hinaus sollen die betroffenen Väter das Recht erhalten, Auskunft über "die persönlichen Verhältnisse" ihres Kindes zu bekommen. Auch bei dieser Neuregelung stehe das Kindeswohl im Mittelpunkt, wie Justizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin betonte.
Hier gelangen Sie zum <link http: www.bmj.de shareddocs downloads de pdfs _blank external-link-new-window external link in new>Gesetzentwurf zum neuen Umgangsrecht.
Quelle: tagesschau.de
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