Recht

Neuer Online-Report informiert über die Umsetzung der Kinderrechte in Baden-Württemberg

Die FamilienForschung Baden-Württemberg hat eine neue Online-Ausgabe des Reports Familien in Baden-Württemberg zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Der Report wird im Rahmen der Familienberichterstattung des Landes im Auftrag des Sozialministeriums erstellt.

20.11.2014

Kinder- und Jugendrechte zu stärken ist ein Schwerpunkt der baden-württembergischen Landesregierung. Insbesondere sollen Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden. Dazu wurden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise die Senkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen, die Verankerung des Themas im Zukunftsplan Jugend und in der Engagementstrategie oder Projekte zur Bekämpfung der Kinderarmut auf den Weg gebracht. Baden-Württemberg hat 2014 zum Jahr der Kinderrechte ausgerufen. Mit einer Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen wurde den Kinderrechten zu mehr Aufmerksamkeit verholfen.

Der Report stellt zwei Kinderrechte ausführlicher dar, das Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör sowie das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe. Durch eine Reihe von Praxisbeispielen werden Möglichkeiten der Umsetzung aufgezeigt. Partizipation ist eine Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, demokratische Grundprozesse kennenzulernen und zu verstehen. Positive Partizipationserfahrungen in der Kommune lösen eine hohe Motivation für weiteres Engagement aus. Freies Spiel hat für Kinder eine wichtige Entwicklungsfunktion. Sie finden aber immer weniger Spielräume für ungeplantes, kreatives Spiel im öffentlichen Raum. Organisierte Freizeitangebote und schulische Zeitanforderungen verkleinern den Raum für eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung.

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

1959 wurden in der "Deklaration über die Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen erstmals Kinder als Träger eigener Rechte benannt und damit nicht mehr als Objekte sondern als Subjekte gesehen. Es wurde der Begriff der Sicherung des Kindeswohls eingeführt, der die Entwicklung vom reinen Schutzgedanken hin zur Absicht, das kindliche Wohlbefinden zu sichern, aufzeigt.

1989 wurde die Kinderrechtskonvention durch die UN-Vollversammlung verabschiedet. Sie führt die bis dahin in verschiedenen völkerrechtlichen Dokumenten festgehaltenen Kinderrechte zusammen. Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert die dem Kind innewohnenden Rechte und enthält Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte, die sowohl den privaten als auch den öffentlichen Bereich betreffen.

Informationen zum Report Familien in Baden-Württemberg

Der Report Familien in Baden-Württemberg wird im Rahmen der Familienberichterstattung des Landes quartalsweise im Auftrag des Ministeriums Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg von der FamilienForschung Baden-Württemberg erstellt und erscheint ausschließlich in elektronischer Form. Er steht auf den <link http: www.statistik-bw.de bevoelkgebiet fafo familien_in_bw r20142.pdf external-link-new-window als pdf-dokument zum>Internetseiten der FamilienForschung Baden-Württemberg zum Download (PDF-Dokument) zur Verfügung.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Würrtemberg vom 19.11.2014

Redaktion: Kerstin Boller

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