Recht
Neue Auflage erschienen: Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
Die vorliegende Broschüre der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ greift Neuregelungen im Kindschaftsrecht auf, enthält weitere Hinweise und Informationen und gibt damit einen Überblick über die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten nicht miteinander verheirateten Eltern und ihrer Kinder.
16.01.2014
Mit der Kindschaftsrechtsreform vom 1. Juli 1998 wurde das gesamte Kindschaftsrecht grundlegend umgestaltet und modernisiert. Ziel der Reform war vor allem, die Rechtsstellung des Kindes zu verbessern und das Kindeswohl bestmöglich zu fördern. Nicht zuletzt sollten damit die gesetzlichen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern so weit wie möglich beseitigt werden. Das Umgangsrecht als Recht des Kindes wurde einheitlich ausgestaltet und es wurden Unterschiede im Erbrecht und im Unterhaltsrecht abgebaut. Zudem hat der Gesetzgeber mit der Kindschaftsrechtsreform unverheirateten Eltern erstmals ermöglicht, die gemeinsame elterliche Sorge zu begründen. Weitere Entwicklungen in den letzten Jahren sind unter anderem durch das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren sowie durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erfolgt.
Wesentliche Änderungen haben sich zuletzt durch das am 19. Mai 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ergeben. Hintergrund für den Änderungsbedarf war insbesondere das Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus 2010, das in der bisherigen Regelung, dass ohne den Willen der Mutter für den Vater keine Möglichkeit der gerichtlichen Prüfung der elterlichen Sorge bestand und daher keine gemeinsame Sorge der Eltern begründet werden konnte, einen Grundrechtsverstoß festgestellt hat. Nunmehr ist der Zugang für den Vater zur gemeinsamen elterlichen Sorge und auch für die Übertragung der Alleinsorge erweitert. Wesentlich ist, dass die Übertragung nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Schließlich sind weitere Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erfolgt, das am 13. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Im Mittelpunkt der Neuregelung steht, die Rechtsstellung des biologischen Vaters zu stärken, indem die Möglichkeit für ihn, Umgang mit seinem Kind zu erhalten erweitert wird und ihm ein Auskunftsrecht über die persönlichen Verhältnisse seines Kindes eingeräumt werden kann.
Die Broschüre kann zum Preis von 0,50€ (zzgl. Versandkosten) über den Online-Shop der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ bestellt werden.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
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