Recht

Netzneutralität: Bundesregierung passt Telekommunikationsgesetz an

Um Verstöße gegen die Netzneutralität zu verhindern, hat die Bundesregierung eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Bis zu 500.000 Euro Strafe werden fällig, sollte ein Anbieter in unzulässiger Weise den Datenverkehr beschränken.

08.08.2016

Das Bundeskabinett stellt den freien Zugang zum offenen Internet sicher. Grundsatz dabei ist die sogenannte Netzneutralität. Sprich: Internetanbieter müssen alle Datenpakete gleich behandeln. Verstößt ein Anbieter dagegen, drohen ihm künftig empfindliche Bußgelder. 

Beschränkt ein Internetanbieter in unzulässiger Weise den Datenverkehr, können bis zu 500.000 Euro Bußgeld verhängt werden. Drosselt ein Internetanbieter das Datenvolumen seiner Kunden und informiert sie darüber nicht vollständig, werden Bußgelder bis zu 100.000 Euro fällig.

Sanktionen wie diese sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet sicherstellen. Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt dabei die Anbieter, mit den neuen Befugnissen darf sie bei Verstößen die Bußgelder verhängen.

Europaweit einheitlich

Mit dem Gesetzentwurf passt die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz an. Sie setzt eine EU-Verordnung in nationales Recht um. Die Bundesregierung sorgt damit ihrerseits für einen europaweit einheitlichen Zugang zum offenen Internet.Im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode hat die Bundesregierung sich für Internet im Sinne der Netzneutralität ausgesprochen.

Darin heißt es: "Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür."

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierungvom 03.08.2016

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