Recht

National Coalition begrüßt Individualbeschwerderecht bei Verstößen gegen Kinderrechte

Der einstimmige Beschluss der UN-Generalsammlung über das dritte Zusatzprotokoll zu einem Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention stößt auf entschiedene Zustimmung der National Coalition.

20.12.2011

Prof. Dr. Jörg Maywald und Dr. Sabine Skutta, Sprecher der National Coalition, begrüßen das neue Kontrollinstrument: „Alle zentralen Menschenrechtsübereinkommen verfügen bereits über eine Möglichkeit, sich bei den Vereinten Nationen über Menschenrechtsverletzungen zu beschweren. Nun hat die Generalversammlung endlich den Weg dafür frei gemacht, dass künftig auch Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten kommen können, wenn sie ihnen durch den Staat, in dem sie leben, verwehrt werden.“
In einem sogenannten Individualbeschwerdeverfahren können sich einzelne oder Gruppen von Kindern und Jugendlichen an den unabhängigen UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden. Voraussetzung ist jedoch, der innerstaatliche Rechtsweg ist ausgeschöpft. Ein weiteres Novum, der neue Vertrag sieht vor, dass auch der UN-Ausschuss von sich aus ein Untersuchungsverfahren einleiten kann, wenn es in einem Land zu schweren und systematischen Kinderrechtsverletzungen kommt.

Bis der Ausschuss die berechtigten Anliegen der Kinder entgegennehmen kann, wird noch etwas Zeit vergehen. Im Jahr 2012 kann mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolls begonnen werden. Es gilt: Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn 10 Staaten ihn ratifiziert haben. Auch das erforderliche Durchschreiten des deutschen Rechtsweges wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

„Wir begrüßen“, so Maywald und Skutta weiter, „dass die Bundesregierung angekündigt hat sich dafür einzusetzen, dass sich schnell genügend Staaten als Erstunterzeichner finden. Die National Coalition und ihre rund 110 Mitglieder werden den neuen völkerrechtlichen Vertrag in Deutschland bekannt machen, denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Auch werden wir seine Anwendungsmöglichkeiten prüfen. Es wird nun darauf ankommen, Kindern und Jugendlichen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen, um ein Individualbeschwerdeverfahren anzustrengen.“

Quelle: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC)

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