Recht

MV: Koalition einigt sich auf zeitnahe Änderung des Schulgesetzes

Seit dem Schuljahr 2013/14 erfolgt die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf veränderter Grundlage. Auslöser des neuen Verfahrens sind zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald.

30.06.2014

Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird etwa die Hälfte aller freien Schulen im Schuljahr 2013/14 nicht von einer Kappung und damit Reduzierung der Finanzhilfe betroffen sein. Auch mit dem neuen Verfahren ist es somit grundsätzlich möglich, eine Schule in freier Trägerschaft solide zu betreiben. Allerdings stellt sich das Bild insbesondere bei den Schulen zur individuellen Lebensbewältigung differenzierter dar.

"Voraussichtlich acht von elf Schulen zur individuellen Lebensbewältigung müssten mit einer reduzierten Finanzhilfe rechnen. Da alle diese Schulen bisher auf Schulgeld verzichtet haben und die Träger voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, die Differenz dauerhaft selbst aufzubringen, droht mit dem neuen Finanzverfahren erstmals in der Geschichte des Landes die Einführung von Schulgeld für Eltern mit Kindern mit geistiger oder Schwerstmehrfachbehinderung. Dies ist gerade angesichts unserer Bemühungen um Inklusion nicht hinnehmbar. Da dieses Problem im Rahmen des geltenden Schulgesetzes und auf Grundlage der einschlägigen Gerichtsurteile nicht gelöst werden kann, habe ich den Koalitionsfraktionen nunmehr eine zeitnahe Änderung des Schulgesetzes vorgeschlagen", so Bildungsminister Brodkorb heute in Schwerin.

Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Dr. Norbert Nieszery (SPD) und Vincent Kokert (CDU), haben dem Vorschlag, das Schulgesetz zu ändern, bereits zugestimmt. Sie erklärten hierzu gemeinsam:

"Wir haben uns in den letzten Monaten zwar zur Umsetzung der Gerichtsurteile bekannt, aber auch dazu, dass es zu einer Schulgesetzänderung kommen muss, wenn die Auswirkungen der Urteile politisch nicht akzeptabel sind. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist dieser Punkt nunmehr erreicht. Die Einführung von Schulgeld für Kinder mit geistiger oder Schwerstmehrfachbehinderung kommt auch für uns nicht in Frage. Im Übrigen ist den Koalitionspartnern sehr daran gelegen, mit den Schulen in freier Trägerschaft einen dauerhaften Rechtsfrieden herzustellen. Die neue Privatschulverordnung auf der Basis der Rechtsprechung hat z.T. zu sehr kontroversen Debatten geführt. Auch deswegen begrüßen wir eine Schulgesetzänderung. Die Fraktionen werden nun gemeinsam mit der Regierung die Eckpunkte eine Schulgesetzänderung besprechen und das Verfahren gemeinsam zeitnah einleiten."

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2014

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