Recht
Ministerin Alt sieht weiteren Handlungsbedarf in Sachen Aufenthaltsgesetz
Gut integrierte ausländische Jugendliche haben seit Anfang des Monats eine bessere Perspektive dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Ursache hierfür ist eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes, das jetzt erstmals eine stichtagsunabhängige Aufenthaltsgewährung für Jugendliche enthält.
11.07.2011
Es wird seit vielen Jahren zunehmend als unbefriedigend empfunden, wenn junge Menschen, die unsere Sprache sprechen, sich bislang erfolgreich integriert haben und einen wertvollen Teil unserer Gesellschaft darstellen, trotzdem das Land verlassen müssen, weil ihre Eltern die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. „Diese neue Regelung war überfällig und ist ein großer Schritt nach vorne. Es ist das richtige Signal, dass junge Menschen, die hier aufgewachsen sind, die hier ihre Freunde haben und die sich hier zuhause fühlen, eine echte Zukunftsperspektive in Deutschland haben,“ sagt Integrationsministerin Irene Alt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann nach dem neuen § 25 a des Aufenthaltsgesetzes bekommen, wer zwischen 15 und 21 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Jahren in Deutschland lebt, und entweder seit sechs Jahren eine hiesige Schule besucht oder eine anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben hat.
Sofern sich auch die Eltern der minderjährigen Jugendlichen rechtskonform verhalten haben und sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, kann auch ihnen und weiteren minderjährigen Kindern ein Aufenthaltsrecht erteilt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die zuständige Ausländerbehörde den Eltern eine Duldung erteilen, damit sie bei ihren minderjährigen Kindern bleiben können.
Die Landesregierung hatte Ende Dezember 2010 im Vorgriff auf die Neuregelung bereits die Abschiebung von Personen ausgesetzt, die durch den neuen § 25 a des Aufenthaltsgesetzes zukünftig begünstigt werden. „Ich hoffe, dass diese Neuregelung jetzt unbürokratisch in die Tat umgesetzt wird. Denn diese jungen Menschen sind willkommen in Deutschland und sie sind eingeladen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen,“ so Irene Alt.
Nach Auffassung von Staatsministerin Alt ist die Aufenthaltsgewährung für integrierte Jugendliche und Heranwachsende rechtspolitisch zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem sieht sie nach dem Auslaufen der gesetzlichen Altfallregelung weitergehenden Handlungsbedarf vonseiten des Gesetzgebers, damit beispielsweise auch gut integrierte geduldete Familien oder Alleinerziehende mit jüngeren Kindern eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können.
Quelle: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
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