Recht

Menschenrechtsinstitut begrüßt Wegfall der Übermittlungspflicht für Schulen und Kindertagesstätten im Aufenthaltsgesetz

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den geplanten Beschluss der Regierungsfraktionen, der eine Einschränkung der Übermittlungspflichten im Aufenthaltsgesetz vorsieht.

01.07.2011

"Der Wegfall der Übermittlungspflicht für Schulen und Kindertagesstätten ist ein wichtiger Schritt, damit Kinder ohne Papiere ihr Menschenrecht auf Bildung in Deutschland wahrnehmen können", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Bisher müssen Eltern und ihre Kinder ohne Aufenthaltsstatus fürchten, abgeschoben zu werden, wenn die Kinder eine Schule besuchen. Schulen und Kindertagesstätten sind nach Paragraph 87 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, Kinder und Jugendliche ohne Papiere an die Ausländerbehörden zu melden.

"Die Menschenrechte gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne Ausnahme", so Rudolf weiter. Die geplante Gesetzesänderung habe insofern auch eine Signalfunktion. "Damit Menschen ohne Papiere auch ihre Menschenrechte auf Gesundheit und auf angemessenen Lohn sowie faire Arbeitsbedingungen wahrnehmen können, sollte die Übermittlungspflicht auch für diese Bereiche eingeschränkt werden."

Das Institut hat in mehreren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten verhindern, dass Menschen ohne Papiere ihre Menschenrechte in Deutschland tatsächlich wahrnehmen können:

Hendrik Cremer (2009): Das Recht auf Bildung für Kinder ohne Papiere - Empfehlungen zur Umsetzung. Policy Paper 14, Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.

Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität (2008): Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland - Ihr Recht auf Gesundheit. Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.

Petra Follmar-Otto, Heike Rabe (2010): EU-Richtlinienumsetzungspaket 2010: Chancen zur Stärkung der Betroffenen von Menschenhandel und schwerer Ausbeutung nicht verpassen! aktuell Nr.1. Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 30.06.2011

Back to Top