Recht
Manuela Schwesig: Bildung ist bestes Mittel gegen Armut
Die Kinderarmut in Deutschland kann am besten durch Bildung überwunden werden. "Es kann nicht früh genug in die Bildung von Kindern investiert werden", sagte Sozialministerin Manuela Schwesig am Mittwoch in Berlin.
04.04.2012
Gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk nahm die Ministerin an einer Veranstaltung zum 20-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland teil.
"Die Vereinten Nationen haben bereits vor zwei Jahrzehnten klare Richtlinien zum Wohl von Kindern aufgestellt. Es wird Zeit, dass diese Festlegungen auch in Deutschland endlich mit Leben erfüllt werden", so die Ministerin. Schwesig machte sich erneut stark dafür, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. "Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz werden der Schutz, die Förderung und Beteiligung von Kindern tatsächlich nachhaltig und dauerhaft verbessert", sagte Schwesig.
Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. "Wenn Kinder endlich im Grundgesetz den Status bekommen, der ihnen zusteht, werden sich ihre Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung besser durchsetzen lassen", sagte die Ministerin. "Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung, bislang nicht tätig geworden ist. Schöne Worte für Kinder nützen nichts, wenn man ihnen die Rechte im Grundgesetz verwehrt."
Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner, bemängelte, dass in Deutschland noch vieles für ein kinderfreundlicheres Land geschehen müsse. "Wir brauchen in Deutschland einen tiefgreifenden Wandel im Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern", so Brückner.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde im November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Im Jahr 1992 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland die Konvention. In ihr werden weltweit Kinderrechte wie Bildung, Gesundheit, Schutz vor Diskriminierung, Betreuung bei Behinderung und ein Recht auf Familie festgelegt.
Quelle: PM Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 04.04.2012
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