Recht

Leutheusser-Schnarrenberger: "Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt"

Die überfällige Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention ist ein gutes Signal zur Sicherung der Kinderrechte in Deutschland. Damit werden nun endlich auch Flüchtlingskinder nicht länger wie Erwachsene behandelt.

05.05.2010

Dies erklärte das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes anlässlich der Entscheidung des Bundeskabinetts, die mit der Ratifikation der Kinderrechtskonvention im April 1992 hinterlegte Vorbehaltserklärung zurückzunehmen.

"Der 3. Mai 2010 war ein guter Tag für die Kinderrechte", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Fragestunde des Deutschen Bundestages. Indem das Kabinett am vergangenen Montag die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention von 1992 nach 18 Jahren endlich zurückgenommen habe, sei - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - ein jahrelanges fraktionsübergreifendes Anliegen des Bundestages und der dortigen Kinderkommission umgesetzt worden, sagte die FDP-Politikerin. "Das ist ein ganz wichtiges Signal und zeigt: Für die Bundesregierung steht das Kindeswohl im Mittelpunkt unserer Politik."

"Natürlich benötigen Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Entscheidung der Bundesregierung sollte jetzt "den Ländern Anlass geben, ihre legislative Praxis und die Gesetzesanwendung kritisch zu überprüfen." So sollte die Zeit, die minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft sitzen, auf die "kürzest mögliche Zeit reduziert werden", forderte die Bundesjustizministerin.

Darüber hinaus habe die christlich-liberale Koalition das Recht ausreisepflichtiger Kinder auf den Schulbesuch in Deutschland bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, sagte Leutheusser-Schnarrenberger weiter: "Eines ist klar: Der Aufenthaltstatus selbst soll nicht ausschlaggebend sein, dass minderjährige Jugendliche der Schule fernbleiben." Auch gebe es keine Verpflichtung der Länder, minderjährige Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften zu beherbergen.

Für die Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention, die jetzt so schnell wie möglich dem Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt werden soll, seien bereits erleichterte Rückmeldungen vieler Initiativen und Flüchtlingsorganisationen bei der Regierung eingetroffen, freute sich die Bundesjustizministerin: "Dort herrscht große Freude und Begeisterung."

Herausgeber: Bundesministerium der Justiz

ik

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