Recht

Landtag NRW beschließt Gesetz zur Änderung des Dritten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Durch den KJP geförderte Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen haben jetzt bis 2017 eine gewisse Planungssicherheit.

21.02.2014

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf gebilligt, mit dem die finanzielle Ausstattung des Kinder- und Jugendförderplans mit 100,2 Mio. bis zum Jahr 2017 festgeschrieben wird und Trägern der Jugendarbeit somit eine gewisse Planungssicherheit gewährleistet. Auch soll nun der zuständige Fachausschuss des Landtags an der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans stärker beteiligt werden.

<link http: www.landtag.nrw.de portal www gb_ii ii.2 gesetzgebung aktuell kinder-_und_jugendfoerderplan index.jsp _blank external-link-new-window external link in new>Weitere Informationen auf der Webseite des Landtags

Quelle: Landtag NRW

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