Recht

Länder fordern eigenständiges Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Zwangsheirat Stellung genommen. Er fordert, in das Gesetzesvorhaben auch eine Regelung einzufügen, die gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive eröffnet. Er kommt damit einer Anregung der Innenministerkonferenz nach.

17.12.2010

Zudem bitten die Länder, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sogenannten "Handschuhehen" die Anerkennung zu verweigern. Dahinter verbergen sich Ehen, die in Abwesenheit der Ehegatten durch Bevollmächtigte geschlossen werden. Diese Art der Eheschließung erleichtert nach Ansicht der Länder die Zwangsheirat.  

Mit ihrem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung ein Anliegen des Bundesrates auf, das dieser bereits im Februar 2010 in einem eigenen Gesetzentwurf formuliert und in den Bundestag eingebracht hatte.  

Auch nach Ansicht der Bundesregierung ist die Zwangsheirat ein ernst zu nehmendes Problem. Zum Schutz der Betroffenen sei die Bekämpfung zu verstärken und das Bewusstsein der Äffentlichkeit für das Unrecht zu schärfen. Der Entwurf sieht daher ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen vor. Zudem soll er einen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch schaffen und die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängern. 

Neben der Zwangsheiratsproblematik soll der Gesetzentwurf auch Scheinehen erschweren sowie aufenthalts- und asylrechtliche Probleme lösen.

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Herausgeber: Bundesrat

 

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