Recht
Kindernothilfe: Weiterer wichtiger Schritt für mehr Kinderrechte ist getan
Die reale Möglichkeit, dass Kinder weltweit ihre Rechte bei den Vereinten Nationen einklagen können, rückt immer näher. Als dritter Staat weltweit hat die Bundesrepublik das sogenannte "dritte Fakultativprotokoll" für ein Individualbeschwerde-Verfahren ratifiziert.
21.11.2012
"Seit mehr als zehn Jahren setzt sich die Kindernothilfe dafür ein, dass Kindern auf internationaler Ebene ein solches Rechtsmittel zur Verfügung steht", sagt Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe. "Wenn jetzt noch sieben weitere Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichenen, dann können endlich Kinder in aller Welt gegen Ausbeutung, Diskriminierung, Unterdrückung oder fehlende Bildungschancen vorgehen."
Die Individualbeschwerde ermöglicht es Kindern, deren Rechte verletzt wurden, sich beim Menschenrechtsausschuss der UN zu beschweren. Voraussetzung ist allerdings, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Bei schwerwiegenden und systematischen Kindesrechtsverletzungen kann außerdem ein UN-Gremium direkt Untersuchungen in einem Land anstellen. "Mit der Ratifikation schafft Deutschland jetzt die Möglichkeit, dem Individualbeschwerdeverfahren eine völkerrechtliche Verbindlichkeit zu geben und ebnet so den Weg für die Verwirklichung von Kinderrechten weltweit", so Thiesbonenkamp.
Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn zehn Staaten ratifizieren - Thailand, Gabun und nun auch Deutschland gehen mit gutem Beispiel voran. "Wir sind davon überzeugt, dass dieses neue Rechtsmittel ein großer Erfolg für viele Kinder auf allen Kontinenten wird", sagt Thiesbonenkamp und verweist auf die Erfolge bisheriger Menschenrechtsverträge: "Die Frauenrechtskonvention beispielsweise bezieht das Instrument der Individualbeschwerde längst mit ein und die entsprechenden UN-Ausschüsse können bei Rechtsverletzungen quasi-gerichtliche Entscheidungen fällen." Somit werden Staaten zur Änderung von Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte und zur Wiedergutmachung aufgefordert.
In die große Freude über die Ratifizierung des Fakultativprotokolls mischt sich bei der Kindernothilfe tiefe Trauer über den Tod von Barbara Dünnweller, die als Referentin maßgeblichen Anteil an der Umsetzung des Individualbeschwerderechts trägt. Am 08. Dezember, dem Tag, an dem der Bundestag dem Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zustimmte, verstarb die renommierte Kinderrechtsexpertin im Alter von nur 59 Jahren. "Mit großer Kompetenz und Kontinuität hat sich Barbara Dünnweller dafür eingesetzt, dass Kinderrechte Geltung bekommen und hat dafür international große Wertschätzung erfahren. Wir sind ihr sehr dankbar für ihren beharrlichen Einsatz", sagt Thiesbonenkamp.
Quelle: Kindernothilfe e.V. vom 20.11.2012
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