Recht
Kindernothilfe begrüßt Beschluss der UN-Generalversammlung zum Individualbeschwerderecht
Die intensive Arbeit für mehr Kinderrechte hat sich gelohnt: Mit großer Freude begrüßt die Kindernothilfe den Beschluss der UN-Generalversammlung zur Individualbeschwerde. Kinder, deren Rechte beispielsweise auf Bildung oder Gesundheit verletzt werden, können sich zukünftig beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes beschweren und verlangen, dass sie zu ihrem Recht kommen. "Es ist eine wichtige und historische Entscheidung für Kinder und ihre Rechte", sagt Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe.
20.12.2011
"Wir hätten uns einen noch umfassenderen Schutz für Kinder vorstellen können," so Dünnweller. "Während der Verhandlungen haben wir uns für die Möglichkeit einer Kollektivbeschwerde eingesetzt, dann wäre die Schutzmöglichkeit noch erheblich größer gewesen als bei einem Individualbeschwerdeverfahren." Die Kollektivbeschwerde hätte es der Kindernothilfe und ihren Auslandspartnern beispielsweise ermöglicht, Beschwerden wegen wiederholter und thematisch ähnlicher Kinderrechtsverletzungen einzureichen, ohne alle nationalen Rechtsmittel vorher auszuschöpfen - das ist bei Kinderrechtsverletzungen wie etwa dem Missbrauch von Kindern, ein wichtiger Aspekt.
Der Zivil- oder Sozialpakt oder die Frauenrechtskonvention, die wie die Kinderrechtskonvention als wichtige Menschenrechtsverträge zu den Kernnormen des Menschenrechtsschutzes zählen, haben nach Angaben der Kindernothilfe das Instrument der Individualbeschwerde längst. Die entsprechenden UN-Ausschüsse fällten quasi-gerichtliche Entscheidung, wie Wiedergutmachung und Änderungen von Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte oder zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen.
"Wir freuen uns, dass die Kinderrechtskonvention nun denselben Stellenwert erhält wie andere Menschenrechtsverträge," sagt Barbara Dünnweller. "Nun kommt es darauf an, dass der neue völkerrechtliche Vertrag als Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention auch angewendet werden kann." Dazu müssen mindestens zehn Staaten den Vertrag unterzeichnen und ratifizieren, also als nationales Recht anerkennen. Erst dann tritt er in Kraft. "Wir hoffen sehr, dass Deutschland bei den ersten Staaten ist, die den Vertrag ratifizieren. Die Kindernothilfe wird die Umsetzung des neuen Zusatzprotokolls gemeinsam mit ihren Auslandspartnern intensiv begleiten."
Quelle: Kindernothilfe
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