Recht

Kinder haben Recht auf gesundes Aufwachsen: Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Gesundheitsministerien Golze betont die Wichtigkeit der frühzeitigen Förderung von Kindern mit Entwicklungsstörungen.

03.02.2015

Gesundheitsministerin Diana Golze stellte im Rahmen einer ärztlichen Schuleingangsuntersuchung beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Stadt Brandenburg an der Havel das überarbeitete "Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land Brandenburg" vor. Mit seinen Leitlinien gewährleistet es landesweit eine einheitliche Durchführung der kinder- und jugendärztlichen Untersuchungen, die die kommunalen Gesundheitsämter durchführen. Das Handbuch ist deutschlandweit einmalig.

Golze sagte: "Jedes Kind hat das Recht auf ein gesundes Aufwachsen. Auch wenn die Zahl der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen in den vergangenen Jahren in Brandenburg deutlich gestiegen ist, was auch ein Erfolg des Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens ist, werden immer noch bei einigen Kindern erst bei der Schuleingangsuntersuchung Entwicklungsstörungen festgestellt. Deshalb ist diese Untersuchung so wichtig. Sie trägt nachweislich zu einer deutlichen Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit beim Schulstart der Kinder bei."

In Brandenburg wird bei allen Kindern vor Beginn ihrer Schulpflicht eine Schuleingangsuntersuchung zur Feststellung der gesundheitlichen Schulfähigkeit durchgeführt. Zuständig sind die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der kommunalen Gesundheitsämter. Im Jahr 2014 waren 23.580 Kinder bei der Schuleingangsuntersuchung. Eine allgemeine Entwicklungsstörung wurde bei rund zehn Prozent der Einschulungskinder festgestellt. Zu den häufigsten Gesundheitsproblemen gehören Sprach- und Sprechstörungen, Sehfehler und Bewegungsstörungen. Die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung werden bei der Aufnahme in die Grundschule berücksichtigt. Aktuell werden die Einschulungskinder des Schuljahres 2015/2016 untersucht.

Golze sagte: "Es ist besonders wichtig, dass bei der Schuleingangsuntersuchung alle Kinder untersucht und damit auch die Kinder aus einkommensschwachen Familien erreicht werden. Denn die Daten der Gesundheitsämter zeigen, dass Kinder aus Familien mit einem niedrigen Einkommen deutlich häufiger von Entwicklungsstörungen betroffen sind. Sie haben zehnmal häufiger allgemeine Entwicklungsstörungen als Kinder aus Familien mit durchschnittlichem oder hohem Einkommen. Bei jedem achten dieser Kinder wurde diese Entwicklungsstörung erst durch die Kinderärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes entdeckt. Jedes Kind muss aber die Chance auf ein gesundes Aufwachsen bekommen und rechtzeitig notwendige Förderungen und Therapien erhalten können."

Die Kinder- und Jugendärzte der Gesundheitsämter beraten die Eltern bei den Untersuchungen und empfehlen gezielt Maßnahmen, wenn diese zur Entwicklungsförderung der Kinder notwendig sind. Ein Bedarf an medizinisch-therapeutische Maßnahmen, zum Beispiel Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie, wurde im vergangenen Jahr bei 1.994 Kindern festgestellt.
Golze betonte: "Eine Förderung der Kinder mit Entwicklungsstörungen muss frühzeitig erfolgen. Aus den Daten der Brandenburger Frühförderstellen wissen wir, dass Kinder, die bereits im Alter von drei Jahren Maßnahmen der Frühförderung erhielten, altersgerecht eingeschult werden konnten und eine Verbesserung der Integration in ihrem sozialen Umfeld zu verzeichnen war."

Daten zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg sind im Internet unter <link http: www.gesundheitsplattform.brandenburg.de external-link-new-window gesundheitsplattform des landes>www.gesundheitsplattform.brandenburg.de eingestellt.

Quelle: Land Brandenburg vom 30.01.2015

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